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Ernennung zum Beamten aus Angestelltenverhältnis TVöD

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Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Laemat am 12.08.2019 11:20 ---gibt es die Jahressonderzahlung noch anteilig oder entfällt die?
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Es gibt keine Jahressonderzahlung, auch nicht anteilig.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Feidl am 12.08.2019 09:42 ---..., sollte die reguläre Besoldung schon vorher kommen können.
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Das könnte man als "Weitergabe von gefährlichem Unwissen" bezeichnen. Kein verantwortungsbewusster Mensch wird die Zahlung allein deshalb umstellen, weil die Verbeamtung geplant ist, sondern erst nachdem sie tatsächlich wirksam geworden ist. Und dann muss die Bezügestelle (aus programm-technischen Gründen) spätestens am 2. September den Datenbestand ändern um bei dem am 30. September fälligen Zahltag Beamtenbezüge bezahlen zu können. Das ist im Falle der am 30. August geplanten Urkundenaushändigung nicht ganz einfach und kann eigentlich nur dann klappen, wenn Personalstelle und Bezügestelle weitgehend identisch sind.
Klappt es mit dem 2. September nicht, kann die Zahlung erst für den November-Zahltag umgestellt werden. Und auch die Veranlassung einer Abschlagszahlung ist (wenn ich mich richtig erinnere) erst nach dem 1. Oktober möglich.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 12.08.2019 11:40 ---
--- Zitat von: Laemat am 12.08.2019 11:20 ---gibt es die Jahressonderzahlung noch anteilig oder entfällt die?
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Es gibt keine Jahressonderzahlung, auch nicht anteilig.

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...es gibt noch eine anteilige Jahressonderzahlung...und zwar ist diese seit einigen Jahren ins Grundgehalt eingearbeitet...

Asperatus:

--- Zitat von: inter omnes am 11.08.2019 17:46 ---Rechtlich gesehen im Voraus, also am 30.08.2019 für die beiden Augusttage und am 01.09.2019 für den September
Faktisch wird es vermutlich auf eine Abschlagszahlung Anfang September hinauslaufen, abhängig vom jeweiligen EDV-Zahltag der Behörde.

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Es gibt auch Behörden, wo das Gehalt schon am letzten oder vorletzten Kalendertag des Vormonats auf dem Konto ist. D.h. das Septembergehalt wäre am 31. oder am 30. August bereits beim Gehaltsempfänger. Da dieses Jahr der 31. August ein Samstag ist, wäre es sogar der 29. oder 30. August.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: was_guckst_du ---...es gibt noch eine anteilige Jahressonderzahlung...und zwar ist diese seit einigen Jahren ins Grundgehalt eingearbeitet...
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Ich bin mir sicher, dass Sie das mit der früheren "Sonderzahlung" nach dem Bundessonderzahlungsgesetz verwexeln. Da dieses Gesetz mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben wurde und die maßgeblichen §§ 2 bis 4 in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2014 nicht anzuwenden gewesen sind, tritt diese heute nur noch in der Form höherer Grundgehälter, Familienzuschläge und einiger erhöhten Zulagen versteckt in Erscheinung. Aber das ist die Sonderzahlung, während Laemat wissen wollte, ob es bei dieser Konstellation eine anteilige Jahressonderzahlung gibt. Wir sprachen also von der Zahlung, die in § 20 TVöD geregelt ist und voraussetzt, dass der/die Berechtigte am 1. Dezember noch im Arbeitsverhältnis steht. Die gibt es für den TE unstrittig nicht.

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