..., sollte die reguläre Besoldung schon vorher kommen können.
Das könnte man als "Weitergabe von gefährlichem Unwissen" bezeichnen. Kein verantwortungsbewusster Mensch wird die Zahlung allein deshalb umstellen, weil die Verbeamtung geplant ist, sondern erst nachdem sie tatsächlich wirksam geworden ist. Und dann muss die Bezügestelle (aus programm-technischen Gründen) spätestens am 2. September den Datenbestand ändern um bei dem am 30. September fälligen Zahltag Beamtenbezüge bezahlen zu können. Das ist im Falle der am 30. August geplanten Urkundenaushändigung nicht ganz einfach und kann eigentlich nur dann klappen, wenn Personalstelle und Bezügestelle weitgehend identisch sind.
Klappt es mit dem 2. September nicht, kann die Zahlung erst für den November-Zahltag umgestellt werden. Und auch die Veranlassung einer Abschlagszahlung ist (wenn ich mich richtig erinnere) erst nach dem 1. Oktober möglich.