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Krankschreibung Wochenende - Keine Frage zur 3 Tages Frist
Frankensalamander:
Liebes Forum,
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum Wochenende. Ich war nun eine geraume Zeit (über 6 Woche) krank und war grundsätzlich von Montag bis Freitag krank geschrieben.
Mein AG verlangt nun nachträglich AU-Bescheinigungen zu den entsprechenden Wochenenden mit dem Hinweis, dass TB sich auch über das Wochenende arbeitsunfähig schreiben lassen müssen, da sie da ja nicht gesund waren.
Da ich ziemlich konfliktscheu bin, wollte ich mal hier nachfragen, ob das so rechtens ist, bevor ich meinen Arzt belämmere.
Ich bin TB beim Bund. 5 Tage Woche mit Arbeitspflicht Mo-Fr.
e: Topic korrigiert
WasDennNun:
Du warst also immer Montags beim Arzt und hast dann wieder für 5 Tage eine AU erhalten?
Aufgrund der gleichen oder einer anderen Erkrankung?
Als Erst- oder Folgebescheinigung?
Spid:
Der Arzt dürfte dem Begehren überhaupt nicht nachkommen, da eine AU-Bescheinigung nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ausgestellt werden darf, die hier nicht gegeben sind. Sofern der AG nicht beweisen kann, daß die AU auch am WE bestand, ist es problemlos möglich, das Ansinnen des AG ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
Frankensalamander:
--- Zitat von: WasDennNun am 12.08.2019 13:03 ---Du warst also immer Montags beim Arzt und hast dann wieder für 5 Tage eine AU erhalten?
Aufgrund der gleichen oder einer anderen Erkrankung?
Als Erst- oder Folgebescheinigung?
--- End quote ---
Montags bzw. Dienstags beim Arzt. Zunächst öfter Erstbescheinigung seit Beginn Juli dann Folgebescheinigungen.
Erkrankung war grundlegend die selbe aber wurde erst spät erkannt, zu Beginn teilweise unterschiedliche Symptone (daher auf AU zunächst verschiedene Krankheiten als am Ende).
WasDennNun:
Wenn der Arzt jeden Montag eine Folgebescheinigung ausgefüllt hat und unnötigerweise, da es unausgefüllt bleiben kann, ein Datum im Feld "arbeitsunfähig ab" eingetragen hat, der sich nicht mit dem Datum der jeweiligen Erstbescheinigung korreliert, sondern jeweils den aktuellen Montag eingetragen hat, dann ist da was inkonsistent, denn dann wäre es ja keine Folgebescheinigung, sondern eine Erstbescheinigung (auch wenn es jeweils mit der gleichen Diagnose versehen ist) oder eine fehlerhafte ausgefüllte Folgebescheinigung.
Dort wo eine Folgebscheinigung ausgefüllt wurde, sollte also das WE mit inkludiert sein beim Tage zählen.
Dort wo jeweils Erstbescheinigung steht, hat der AG nichts zu vermelden, wie Spid schon ausführte, da man davon ausgehen muss, dass du am WE gesund warst.
Und wenn du erst Dienstag die AU übermittelst hast, obwohl du Montag krank warst, dann könnte das arbeitsrechtliche Folgen haben.
Zumindest würde ich als AG zukünftig von dir immer ab dem ersten Tag die AU verlangen, damit es nicht solche Grauzonen gibt.
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