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Krankschreibung Wochenende - Keine Frage zur 3 Tages Frist

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Laemat:
Wobei man immer noch fragen darf, was der AG davon hat. Soll es wirklich nur um die 6 Wochenfrist gehen?

WasDennNun:
Was wenn der AG stumpf nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung einstellt, da er ja nicht ersehen kann, ob es eine oder mehrere Krankheiten sind.
Auch wenn fehlerhafte AUs vom Arzt ausgestellt werden, kann das für den Arzt folgen haben, die der AG evtl. korrigiert haben möchte um nicht klagen zu müssen.
Und wenn der AN sich nicht am WE krankmeldet, obwohl er durchgängig krank ist, dann ist es zweifelhaft, was dort passieren kann.
Und wenn irrtümlicherweise , wegen unklarer Diagnose zunächst von unterschiedlichen Krankheiten ausgegangen wurde, dann lässt sich das sicherlich im Nachgang klären.

D-x:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2019 08:31 ---Was wenn der AG stumpf nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung einstellt, da er ja nicht ersehen kann, ob es eine oder mehrere Krankheiten sind.

--- End quote ---

Soweit ich weiß war vor einigen Jahren geplant, im Rahmen des EEL-Verfahrens eine Abfrage der Vorerkrankungen bei der Krankenkasse auf elektronischem Weg zu ermöglichen, also aus der Entgeltabrechnungssoftware heraus. Das müsste es, sofern der Plan nicht aufgegeben wurde, eigentlich inzwischen umgesetzt sein...
Hintergrund war, dass diesbezügliche Rückfragen auf analogem Wege zum einen umständlich und zeitintensiv und/oder datenschutzrechtlich bedenklich waren.

Kat:
Zudem kann es noch Probleme mit Krankengeld von der Krankenkasse geben aufgrund der Lücken. Die sind da sehr strikt. Wenn eine Lücke ist, ist er nicht krank und die KV zahlt kein Krankengeld.

Spid:
Macht ja nichts. Wenn er nicht arbeitsunfähig geschrieben war, hatte er ja Anspruch auf Entgelt.

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