Autor Thema: Eingrupppierung bei Erstaufnahme der Tätigkeit immer Stufe 1?  (Read 6052 times)

Spid

  • Gast
Beides wäre unzutreffend. Im TVÖD selbst wird von der Zuordnung zu einer Stufe gesprochen, gem. BAG-Rechtsprechung ist die Stufenzuordnung Bestandteil der Eingruppierung.

Addams

  • Gast
Die Stelle wird mit EG7 angegeben.

Nun wären das laut Besoldungsrechner knapp 1600 € netto mit Stufe 1.

Sicher, dass Du den richtigen Gehaltsrechner benutzt hast? Unter der Prämisse 100% Arbeitszeit, Steuerklasse 1, Kirchensteuer ja, Zusatzversorgung BVK II, Krankenkasse 15,5% komme ich bereits auf glatt 1700€.

(Quelle: Gehaltsrechner TVÖD VKA 2019 unter https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2019)