Hab ich dies nun richtig verstanden. Man wird in Entgeltgruppen eingruppiert und in Stufen eingruppiert. Und dies alles ist dann Tarifautomatik. Wieder was gelernt.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum (auch ich bin diesem in meinen Anfangszeiten hier unterlegen), dass man vom Arbeitgeber eingruppiert wird. Schließlich legt dieser auf den ersten Blick fest, wie welche Stellen und Tätigkeiten vergütet werden. Hierbei handelt es sich aber nur um die
Äußerung einer Rechtsmeinung.
Tatsächlich eingruppiert
ist man aber entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten, deren Wertigkeiten sich in der Entgeltordnung finden. Wichtiger Merksatz:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, ein Antrag hierfür ist weder vorgesehen noch erforderlich.
Ist man der Meinung, dass sich der Arbeitgeber in seiner Rechtsmeinung zur Eingruppierung irrt, so wäre dies letztendlich durch eine
Eingruppierungsfeststellungsklage zu klären.
Wenn man sich diese Grundsätze verinnerlicht, dann hat man auch schon etwas mehr Verständnis für die Tarifautomatik. Dann ist es auch nicht mehr so verwirrend, wenn beispielsweise Spid gebetsmühlenartig schreibt, dass man eingruppiert
ist. Man muss einfach von dem Gedanken wegkommen, dass man durch einen Mitarbeiter der Arbeitgeberseite (beispielsweise aus der Personalverwaltung) eingruppiert wird; dieser äußert nur eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung.
Spid wird hier sicherlich noch korrigierend eingreifen, sofern mir bei der Kurzabhandlung ein Fehler unterlaufen ist