Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
dahofa:
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 11:29 ---Hat der AG jedoch sein Ermessen ausgeübt, läßt sich die sich daraus ergebende Eingruppierung auch gerichtlich im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage durchsetzen.
--- End quote ---
Das wäre dann der Fall, wenn der AG sein beim Ermessen die Stufe 4 für richtig hält und dann nur Stufe 3 zahlt oder wie.
Spid:
Nein, es wäre dann der Fall, wenn der AG bei Einstellung sein Ermessen hinsichtlich der Berücksichtigung der förderlichen Berufserfahrung ausgeübt hat und später meint, daß die Zeiten doch nicht förderlich seien. Das kommt häufiger vor als man meinen möchte, gerne auch in Verbindung mit einem Eingruppierungsirrtum hinsichtlich der Entgeltgruppe.
keineAhnung:
@Spid, WasDennNun
Meine Angabe bezieht sich auf den Tarifwortlaut.
Dort ist von "in der Regel", bei der Zuordnung zur Stufe 3, bei Einstellung, die Rede.
Das zeigt auf, es gibt Ausnahmen und die pauschale Aussage"...man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert." ist allein für sich nicht korrekt.
Ich habe kein Beispiel für eine Ausnahme. Mein Wissensstand ist dafür auch nicht relevant. Wenn ihr Beispiele benötigt, einfach mal bei den Tarifvertragsparteien nachfragen, die haben sich (eventuell) etwas dabei gedacht ;)
@Addams
Meine Aussage, wie oben geschrieben, bezieht sich nur darauf, dass der Tarifwortlaut keine feste, unumstößliche Vorgabe für die Zuordnung zur Stufe 3 bei Einstellung enthält. Ob nach oben oder unten ist nicht Gegenstand meiner Anmerkung.
Spid:
Die Ausnahmetatbestände sind in der Norm doch selbst ausgeführt und bedürfen einer Ermessensentscheidung des AG. Diese ändert jedoch die tatsächlichen Umstände.
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