Autor Thema: EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung  (Read 7560 times)

E10Start

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EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« am: 12.08.2019 17:45 »
Hallo Forum,

ich hab einen Job bei einer kirchlichen Organisation angeboten bekommen, die nach TVÖD vergütet. Jetzt tu ich mich etwas schwer mit meiner Einstufung bei Berufsantritt: Ich habe bei über 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Stelle Anspruch auf eine bestimmte Eingruppierung bei Stellenantritt;

Meiner Recherche nach müsste das dann

E10, Stufe 3 mit 3.915 EUR sein?

Ist das korrekt?

Danke für die Hilfe - kenne mich mit diesen Tabellen nicht aus.

Viele Grüße
Hagen

Spid

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 12.08.2019 17:47 »
Berufserfahrung ist für den Anspruch unbeachtlich. Es kommt vielmehr auf einschlägige Berufserfahrung an.

E10Start

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 12.08.2019 17:48 »
Das meinte ich mit "im Bereich der Stelle". Ich habe mehr als 3 Jahre in diesem Feld gearbeitet.

Spid

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 12.08.2019 17:53 »
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

E10Start

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #4 am: 12.08.2019 18:07 »
Ja, trifft in diesem speziellen kaufmännischen Bereich zu.

Aber kann man mit über drei Jahren dann zum Start mit Stufe 3 eingruppiert werden?

Spid

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #5 am: 12.08.2019 18:11 »
Nein, man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert.

E10Start

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #6 am: 12.08.2019 18:12 »
okay, verstanden :-) Danke!

keineAhnung

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #7 am: 13.08.2019 07:35 »
Nein, man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert.

In der Regel ist man der Stufe 3 zugeordnet.

Spid

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #8 am: 13.08.2019 07:45 »
Dieser Einwand macht nur Sinn, wenn die Regel nicht unmittelbar wirkt - was tarifliche Normen zur Eingruppierung jedoch tun.

WasDennNun

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #9 am: 13.08.2019 08:32 »
In der Regel ist man der Stufe 3 zugeordnet.
Nach welcher Regel denn nicht?

keineAhnung

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #10 am: 13.08.2019 08:36 »
Das ist kein Einwand, sondern eine Darstellung des tariflich festgelegtem in Bezug auf deine pauschale Aussage:

Nein, man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert.

Dem ist zwangsläufig nicht immer so, jedoch wird dies dem Leser bei deiner Aussage suggeriert.

Zudem erfolgt eine Zuordnung zu einer Stufe und keine Eingruppierung, auch wenn dies in Verbindung mit der Eingruppierung steht.

Daher ergibt dies schon Sinn.

WasDennNun

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #11 am: 13.08.2019 08:42 »
Dem ist zwangsläufig nicht immer so, jedoch wird dies dem Leser bei deiner Aussage suggeriert.
Doch man ist dann in Stufe 3.
Das der AG nicht das entsprechende Entgeltauszahlt, das kann vorkommen.
Bzw. das der AG der Meinung ist das man nicht eine einschlägige Berufserfahrung hat, auch.

Spid

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #12 am: 13.08.2019 08:45 »
Die Stufenzuordnung ist Bestandteil der Eingruppierung, siehe die ständige Rechtsprechung des BAG zur Möglichkeit, diese mittels Eingruppierungsfeststellungsklage anzugreifen.

Addams

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #13 am: 13.08.2019 08:47 »
Nein, man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert.
Dem ist zwangsläufig nicht immer so, jedoch wird dies dem Leser bei deiner Aussage suggeriert.


@keineAhnung: Du solltest Dich mal mit dem Begriff "Tarifautomatik" auseinandersetzen, dann würdest Du verstehen, dass die Aussage von Spid absolut korrekt ist. Die Rechtsmeinung des Arbeitgebers ist hierbei unbeachtlich, und berührt die Eingruppierung und in diesem Fall auch die Einstufung in keiner Weise.

keineAhnung

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Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #14 am: 13.08.2019 09:33 »
@wasdennnun
Sollte ein Ausnahmetatbestand greifen, dann ist dies eben nicht zwangsläufig so.
Was anderes habe ich nicht geschrieben.

@Spid
Korrekt, was anderes habe ich auch hier nicht geschrieben. Nur erfolgt innerhalb der Eingruppierung eine "Zuordnung" zu einer Stufe, keine Eingruppierung in eine Stufe. Dabei spielt auch die Bezeichnung der Klage keine Rolle.

Solltest du ein rechtskräftiges Urteil benennen können, indem die "Eingruppierung" in eine Stufe erfolgt, ohne das es sich um eine Eingruppierung in eine Entgeltgruppe mit Stufenzuordnung handelt, dann sehe ich meinen Fehler ein und werde dich um Entschuldigung bitten.
Mir ist bisher kein solches Urteil bekannt.

@Addams
Bitte lies dier das Geschrieben durch, dann wirst du feststellen, dass es hier nicht um die Tarifautomatik geht.

Es geht in dem Fall lediglich darum, dass die konkrete pauschale Aussage so nicht stimmt. Gäbe es keine Ausnahmen, die von der Regel abweichen, hätten die Tarifvertragsparteien dies auch eindeutig festgelegt.