@wasdennnun
Sollte ein Ausnahmetatbestand greifen, dann ist dies eben nicht zwangsläufig so.
Was anderes habe ich nicht geschrieben.
@Spid
Korrekt, was anderes habe ich auch hier nicht geschrieben. Nur erfolgt innerhalb der Eingruppierung eine "Zuordnung" zu einer Stufe, keine Eingruppierung in eine Stufe. Dabei spielt auch die Bezeichnung der Klage keine Rolle.
Solltest du ein rechtskräftiges Urteil benennen können, indem die "Eingruppierung" in eine Stufe erfolgt, ohne das es sich um eine Eingruppierung in eine Entgeltgruppe mit Stufenzuordnung handelt, dann sehe ich meinen Fehler ein und werde dich um Entschuldigung bitten.
Mir ist bisher kein solches Urteil bekannt.
@Addams
Bitte lies dier das Geschrieben durch, dann wirst du feststellen, dass es hier nicht um die Tarifautomatik geht.
Es geht in dem Fall lediglich darum, dass die konkrete pauschale Aussage so nicht stimmt. Gäbe es keine Ausnahmen, die von der Regel abweichen, hätten die Tarifvertragsparteien dies auch eindeutig festgelegt.