Autor Thema: EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung  (Read 7561 times)

Spid

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #15 am: 13.08.2019 09:42 »
Welcher Ausnahmetatbestand sollte das sein?

Wenn Du nichts anderes behauptet hast, ist meine Ausführung vollständig zutreffend. Wenn die Stufenzuordnung Bestandteil der Eingruppierung ist, was der Fall ist, dann ist Eingruppierung korrekt - ebenso wie Auto korrekt ist für Opel Corsa und Essen für Frühstück.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #16 am: 13.08.2019 09:54 »
@wasdennnun
Sollte ein Ausnahmetatbestand greifen, dann ist dies eben nicht zwangsläufig so.
Was anderes habe ich nicht geschrieben.
In der Regel ist man der Stufe 3 zugeordnet.
Nach welcher Regel denn nicht?
Dann beantworte mir doch bitte die Frage,
wann man, bei vorhandener einschlägiger Berufserfahrung von min. 3 Jahren, nicht mindestens in der Stufe 3 ist.

Addams

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #17 am: 13.08.2019 10:10 »
@Addams
Bitte lies dier das Geschrieben durch, dann wirst du feststellen, dass es hier nicht um die Tarifautomatik geht.

Es geht in dem Fall lediglich darum, dass die konkrete pauschale Aussage so nicht stimmt. Gäbe es keine Ausnahmen, die von der Regel abweichen, hätten die Tarifvertragsparteien dies auch eindeutig festgelegt.

Die Tarifvertragsparteien haben eindeutig festgelegt, dass man bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung (und in diesem Fall gehen wir davon aus, dass dies gegeben ist) in Stufe 3 eingruppiert ist! (Tarifautomatik)

Sollte der Arbeitgeber Entgelt einer niedrigeren Stufe zahlen, so wäre dies tarifwidrig, und würde spätestens durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage zu korrigieren.

Solltest Du Dich mit Deinem Einwurf "in der Regel" darauf beziehen, dass man auch höher eingestuft werden kann im Rahmen von Personalgewinnungsmaßnahmen, dann ziehe ich mein Geschriebenes zurück. Ich gehe aber davon aus, dass Du damit meinst, dass auch niedriger eingestuft werden kann, und dies wäre eben tarifwidrig.

dahofa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #18 am: 13.08.2019 10:38 »
Hab ich dies nun richtig verstanden. Man wird in Entgeltgruppen eingruppiert und in Stufen eingruppiert. Und dies alles ist dann Tarifautomatik. Wieder was gelernt.

Spid

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #19 am: 13.08.2019 10:41 »
Man ist eingruppiert - und zwar in genau einer Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle.

Addams

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #20 am: 13.08.2019 11:06 »
Hab ich dies nun richtig verstanden. Man wird in Entgeltgruppen eingruppiert und in Stufen eingruppiert. Und dies alles ist dann Tarifautomatik. Wieder was gelernt.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum (auch ich bin diesem in meinen Anfangszeiten hier unterlegen), dass man vom Arbeitgeber eingruppiert wird. Schließlich legt dieser auf den ersten Blick fest, wie welche Stellen und Tätigkeiten vergütet werden. Hierbei handelt es sich aber nur um die Äußerung einer Rechtsmeinung.

Tatsächlich eingruppiert ist man aber entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten, deren Wertigkeiten sich in der Entgeltordnung finden. Wichtiger Merksatz: Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, ein Antrag hierfür ist weder vorgesehen noch erforderlich.

Ist man der Meinung, dass sich der Arbeitgeber in seiner Rechtsmeinung zur Eingruppierung irrt, so wäre dies letztendlich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage zu klären.

Wenn man sich diese Grundsätze verinnerlicht, dann hat man auch schon etwas mehr Verständnis für die Tarifautomatik. Dann ist es auch nicht mehr so verwirrend, wenn beispielsweise Spid gebetsmühlenartig schreibt, dass man eingruppiert ist. Man muss einfach von dem Gedanken wegkommen, dass man durch einen Mitarbeiter der Arbeitgeberseite (beispielsweise aus der Personalverwaltung) eingruppiert wird; dieser äußert nur eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung.

Spid wird hier sicherlich noch korrigierend eingreifen, sofern mir bei der Kurzabhandlung ein Fehler unterlaufen ist :)

dahofa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #21 am: 13.08.2019 11:14 »
Ja das stimmt. Man ist eingruppiert. Trifft das auch auf die Stufe zu? Sollte der AG förderliche Zeiten berücksichtigen und bspw. Stufe 4 oder höher anerkennen, ist das ja nicht "genau in einer Stufe eingruppiert". Wenn ich vor dem ArbG nicht höhere Stufen als 3 durchsetzen kann, kann es sich doch nicht um Tarifautomatik handeln. Und genau um das geht es hier doch:

Addams

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #22 am: 13.08.2019 11:23 »
Wenn ich vor dem ArbG nicht höhere Stufen als 3 durchsetzen kann, kann es sich doch nicht um Tarifautomatik handeln.

Alles über Stufe 3 bei Einstellung ist eine Kann-Regelung, und nicht vor Gericht durchsetzbar. Hier spielt Verhandlungsgeschick eine Rolle, und/oder wie sehr der Arbeitgeber einen Bewerber haben will.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #23 am: 13.08.2019 11:26 »
Ja das stimmt. Man ist eingruppiert. Trifft das auch auf die Stufe zu? Sollte der AG förderliche Zeiten berücksichtigen und bspw. Stufe 4 oder höher anerkennen, ist das ja nicht "genau in einer Stufe eingruppiert". Wenn ich vor dem ArbG nicht höhere Stufen als 3 durchsetzen kann, kann es sich doch nicht um Tarifautomatik handeln.
Dann ist es eben nicht Tarifautomatik, sondern ein Instrument für den AG tarifkonform mehr zu zahlen als er müsste.
Wenn ich vor dem ArbG nicht höhere Stufen als 3 durchsetzen kann, kann es sich doch nicht um Tarifautomatik handeln.

Alles über Stufe 3 bei Einstellung ist eine Kann-Regelung, und nicht vor Gericht durchsetzbar. Hier spielt Verhandlungsgeschick eine Rolle, und/oder wie sehr der Arbeitgeber einen Bewerber haben will.
Nicht ganz! Auch bei Stufe 2/3 kann es eine Kann-Regelung sein, nämlich z.B. dann, wenn man eben nicht eine einschlägige Berufserfahrung hat, aber der AG förderliche Zeiten anerkennt.

Spid

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #24 am: 13.08.2019 11:29 »
Die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung ist eine Ermessensentscheidung des AG. Da sie ins Ermessen des AG gestellt ist, läßt sich Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung nicht gerichtlich erstreiten. Hat der AG jedoch sein Ermessen ausgeübt, läßt sich die sich daraus ergebende Eingruppierung auch gerichtlich im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage durchsetzen. Die Ermessensentscheidung des AG ändert die tatsächlichen Umstände, die wiederum zu genau einer Eingruppierung führen.

dahofa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #25 am: 13.08.2019 11:45 »
Hat der AG jedoch sein Ermessen ausgeübt, läßt sich die sich daraus ergebende Eingruppierung auch gerichtlich im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage durchsetzen.

Das wäre dann der Fall, wenn der AG sein beim Ermessen die Stufe 4 für richtig hält und dann nur Stufe 3 zahlt oder wie.

Spid

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #26 am: 13.08.2019 11:58 »
Nein, es wäre dann der Fall, wenn der AG bei Einstellung sein Ermessen hinsichtlich der Berücksichtigung der förderlichen Berufserfahrung ausgeübt hat und später meint, daß die Zeiten doch nicht förderlich seien. Das kommt häufiger vor als man meinen möchte, gerne auch in Verbindung mit einem Eingruppierungsirrtum hinsichtlich der Entgeltgruppe.

keineAhnung

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #27 am: 13.08.2019 12:04 »
@Spid, WasDennNun
Meine Angabe bezieht sich auf den Tarifwortlaut.

Dort ist von "in der Regel", bei der Zuordnung zur Stufe 3, bei Einstellung, die Rede.

Das zeigt auf, es gibt Ausnahmen und die pauschale Aussage"...man ist mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3 eingruppiert." ist allein für sich nicht korrekt.

Ich habe kein Beispiel für eine Ausnahme. Mein Wissensstand ist dafür auch nicht relevant. Wenn ihr Beispiele benötigt, einfach mal bei den Tarifvertragsparteien nachfragen, die haben sich (eventuell) etwas dabei gedacht ;)

@Addams
Meine Aussage, wie oben geschrieben, bezieht sich nur darauf, dass der Tarifwortlaut keine feste, unumstößliche Vorgabe für die Zuordnung zur Stufe 3 bei Einstellung enthält. Ob nach oben oder unten ist nicht Gegenstand meiner Anmerkung.


Spid

  • Gast
Antw:EG 10 TVÖD mit Berufserfahrung
« Antwort #28 am: 13.08.2019 12:27 »
Die Ausnahmetatbestände sind in der Norm doch selbst ausgeführt und bedürfen einer Ermessensentscheidung des AG. Diese ändert jedoch die tatsächlichen Umstände.