Autor Thema: [NW] Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis  (Read 9607 times)

kleineangestellte

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Hallöchen  ;D
ich hätte eine Frage.

Ich bin 24 Jahre alt und arbeite als VFA in einer Kommune (E9a Stelle). Zudem studiere ich berufsbegleitend und habe in ein paar Jahren meinen Bachelor. Da ich nicht mehr pendeln möchte, werde ich mich bald bei Einrichtungen des öD in meiner Nähe bewerben (Kommune, Landesbehörden usw).

Wie sieht es mit einer Verbeamtung bei meinem zukünftigen Dienstherren aus? Habe ich mit meiner Ausbildung+Berufserfahrung (5 Jahre) die Zulassungsvoraussetzungen für eine Verbeamtung? Ich möchte das nämlich unbedingt (Vor-/ Nachteile sind mir bewusst). Darf man auf sowas "bestehen"? Oder wie und wo klappt das am besten? Worauf sollte ich achten?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen  :-*


LG
Julia  :)
« Last Edit: 22.08.2019 04:51 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #1 am: 21.08.2019 13:29 »
Da schaust Du mal ins BBG §§ 16ff bzw. in die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen (die ähnliche Inhalte haben dürften).

Grundsätzlich hast Du mit der genannten Ausbildung und 5 Jahren Berufserfahrung die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst, ist nur die Frage
- ob du mit A 6 glücklich bist
- ob dein neuer Arbeitgeber / Dienstherr verbeamtet.

Letzteres wäre eine passende Frage für Vorstellungsgespräche.

Skedee Wedee

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #2 am: 21.08.2019 15:00 »
Hallöchen  ;D
ich hätte eine Frage.

Ich bin 24 Jahre alt und arbeite als VFA in einer Kommune (E9a Stelle). Zudem studiere ich berufsbegleitend und habe in ein paar Jahren meinen Bachelor. Da ich nicht mehr pendeln möchte, werde ich mich bald bei Einrichtungen des öD in meiner Nähe bewerben (Kommune, Landesbehörden usw).

Wie sieht es mit einer Verbeamtung bei meinem zukünftigen Dienstherren aus? Habe ich mit meiner Ausbildung+Berufserfahrung (5 Jahre) die Zulassungsvoraussetzungen für eine Verbeamtung? Ich möchte das nämlich unbedingt (Vor-/ Nachteile sind mir bewusst). Darf man auf sowas "bestehen"? Oder wie und wo klappt das am besten? Worauf sollte ich achten?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen  :-*


LG
Julia  :)

1. Welches Bundesland?

2. Welchen Studiengang belegst Du?

Wie sieht es mit einer Verbeamtung bei meinem zukünftigen Dienstherren aus?

Das steht im Ermessen Deines neuen Arbeitgebers.

Habe ich mit meiner Ausbildung+Berufserfahrung (5 Jahre) die Zulassungsvoraussetzungen für eine Verbeamtung?

Für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Regel ja.

Darf man auf sowas "bestehen"?

Nein, es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Verbeamtung.

Oder wie und wo klappt das am besten? Worauf sollte ich achten?

Im Vorstellungsgespräch ansprechen. Entweder sie stellen es Dir in Aussicht oder halt eben nicht. Dann liegt es an Dir, ob Du die neue Tätigkeit annimmst.

WasDennNun

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #3 am: 21.08.2019 15:11 »
Und warum du jetzt irgendwas studierst, anstelle sich direkt sich mit einer Beamtenlaufbahn beschäftigen, ist mir auch unklar.

Sowas wie Diplom-Finanzwirtin oder was anderes im öD, was sicher zur Verbeamtung führt ist dann doch für deinen Wunsch Beamte zu werden zielführender.

kleineangestellte

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #4 am: 21.08.2019 15:39 »

1. Welches Bundesland?

2. Welchen Studiengang belegst Du?

1. NRW
2. Bachelor of Arts - Business Administration

kleineangestellte

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #5 am: 21.08.2019 15:42 »
Und warum du jetzt irgendwas studierst, anstelle sich direkt sich mit einer Beamtenlaufbahn beschäftigen, ist mir auch unklar.

Sowas wie Diplom-Finanzwirtin oder was anderes im öD, was sicher zur Verbeamtung führt ist dann doch für deinen Wunsch Beamte zu werden zielführender.

Weil ich mit deinem Bsp eine neue "Ausbildung" beginnen würde und es dann finanzielle Nachteile für mich hat. Deswegen studiere ich berufsbegleitend, um dann so in den gD zu kommen.

kleineangestellte

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #6 am: 21.08.2019 15:45 »
- ob du mit A 6 glücklich bist

Bei einer Verbeamtung beginne ich also IMMER mit A6? Wenn zB eine A9 Stelle ausgeschrieben ist und ich bekomme eine Zusage und werde verbeamtet.. werde ich trotzdem nach A6 bezahlt?  :o  ;D

TV-Ler

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #7 am: 21.08.2019 15:49 »
- ob du mit A 6 glücklich bist

Bei einer Verbeamtung beginne ich also IMMER mit A6? Wenn zB eine A9 Stelle ausgeschrieben ist und ich bekomme eine Zusage und werde verbeamtet.. werde ich trotzdem nach A6 bezahlt?  :o  ;D
Die Ämter einer Laufbahn sind zu durchlaufen ...

was_guckst_du

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #8 am: 21.08.2019 15:55 »

Bei einer Verbeamtung beginne ich also IMMER mit A6? Wenn zB eine A9 Stelle ausgeschrieben ist und ich bekomme eine Zusage und werde verbeamtet.. werde ich trotzdem nach A6 bezahlt?  :o  ;D

...du würdest wegen fehlender Laufbahnberechtigung nicht mal zum Bewerbungsgespräch eingeladen..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #9 am: 21.08.2019 16:13 »
Deswegen studiere ich berufsbegleitend, um dann so in den gD zu kommen.

Um in den gD zu kommen, musst Du zunächst Dein Studium abschließen (Bildungsvoraussetzung) und eine hauptberufliche Tätigkeit (2 Jahre?) mit Tätigkeiten des gD absolvieren um die Laufbahnbefähigung zu erhalten.

--> fertig studieren
--> auf E 9b (oder höher) Stelle bewerben
--> 2 Jahre arbeiten
--> Verbeamtung anstrengen

Schneller wäre eine Laufbahnausbildung für den gD, was dann mit entsprechenden finanziellen Einbußen verbunden wäre.

Skedee Wedee

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #10 am: 21.08.2019 16:28 »
Weil ich mit deinem Bsp eine neue "Ausbildung" beginnen würde und es dann finanzielle Nachteile für mich hat. Deswegen studiere ich berufsbegleitend, um dann so in den gD zu kommen.

Der Schuss kann nach hinten losgehen...

Bei einer Verbeamtung beginne ich also IMMER mit A6? Wenn zB eine A9 Stelle ausgeschrieben ist und ich bekomme eine Zusage und werde verbeamtet.. werde ich trotzdem nach A6 bezahlt?  :o  ;D

Weiter oben hast Du geschrieben, dass Du Dich mit den Vor- und Nachteilen des Beamtentums auseinandergesetzt hast... Dem ist wohl nicht so.

WasDennNun

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Antw:Vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #11 am: 21.08.2019 17:00 »
Und warum du jetzt irgendwas studierst, anstelle sich direkt sich mit einer Beamtenlaufbahn beschäftigen, ist mir auch unklar.

Sowas wie Diplom-Finanzwirtin oder was anderes im öD, was sicher zur Verbeamtung führt ist dann doch für deinen Wunsch Beamte zu werden zielführender.

Weil ich mit deinem Bsp eine neue "Ausbildung" beginnen würde und es dann finanzielle Nachteile für mich hat. Deswegen studiere ich berufsbegleitend, um dann so in den gD zu kommen.
Autsch autsch autsch.
Du solltest dich wirklich mehr damit beschädigen was Beamtentum so alles bedeutet.
Denn ein: so nun will ich Beamter werden, also her damit wird es leider nicht geben.
Wenn du also so weit bist, dass du eine gD Befähigung hast. Dann kannst du dich umschauen eine solche "unbesetzbare" Stelle zu finden (die nicht mit selbst ausgebildeten Beamtenanwärter befüllt wird) und dann musst du auch noch überzeugen.

Zeitlich bist du mit der von mir beschriebenen Variante schneller und sicherer beim Ziel Beamte zu werden.

Viel Glück, du wirst es brauchen.