Autor Thema: Änderung der Stellenbeschreibung  (Read 6858 times)

Eva

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Änderung der Stellenbeschreibung
« am: 15.08.2019 11:57 »
Hallo liebes Forum,

mir (E12) wurde gestern von meinem Chef im Beisein einer gleichwertig eingruppierten Kollegin knapp mitgeteilt, dass meine Stellenbeschreibung geändert wird. Die Beschreibung wird insofern ergänzt, dass ich nun den Chef (A16) vertreten muss. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass eine Prüfung der Tätigkeiten / Zeitanteile nicht vorgenommen wird und "auf keinen Fall Geld ausgegeben wird". Eine Erklärung für die plötzliche Notwendigkeit einer Vertretung - derzeit und seit Verfügung der Organisationseinheit gibt es keine - und zur Art und Weise der Vertretung wurden nicht gegeben. Ich vermute, dass die hohen Fehlzeiten meines Chefs der Auslöser sind. Meine Tätigkeiten bewegen sich zwar inhaltlich auf wissenschaftlichem Niveau, sind aber im Wesentlichen als eher unselbstständig ("Mitarbeit bei..." und "...auf Weisung") bezeichnet und ich bin keine Führungskraft.

Das Ganze kam sehr überraschend. Nachdem ich mich nun schon ein wenig kundig gemacht habe, denke ich, der nächste Schritt kann ein Gespräch mit dem Personalleiter sein, auch um mein Erörterungsrecht wahrzunehmen. Habt ihr Erfahrung und/oder Tipps für mich? Gibt es Fristen zu beachten? Muss ich (schlechtestenfalls) mit einer Änderungskündigung rechnen, falls ich mich entschließe, die geänderte Stellenbeschreibung nicht zu unterschreiben?

Lieben Dank und viele Grüße

Eva   

Spid

  • Gast
Antw:Änderung der Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 15.08.2019 12:00 »
Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung kann vom AG grundsätzlich jederzeit im Rahmen seines Direktionsrechts erfolgen. Eine eingruppierunsgrelevante Tätigkeitsänderung bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung.

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Änderung der Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 16.08.2019 09:37 »
Zudem hätte ich jetzt noch den Hinweis Spidseits vermutet, erstmal zu klären, ob der genannte "Chef" überhaupt zur Übertragung von Tätigkeiten berechtigt ist. Ich würde mir an Deiner Stelle schriftlich geben lassen, was nun Deine Tätigkeiten sind.

Eva

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Änderung der Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 16.08.2019 10:22 »
Spid in Unperfektion? Kann ich mir gar nicht vorstellen :) Danke für die Hinweise. Die Anweisung kommt vom "Chef des Chefs" und da sind wir schon ziemlich am Ende der Hierarchie... Insofern würde ich die Berechtigung nicht grundsätzlich in Frage stellen, selbst wenn die Handlung im Auftrag erfolgt. Allerdings rechne ich mit einer erheblichen Änderung meiner Tätigkeiten, sowohl in der Art als auch im Umfang - bei einer 1:1-Übernahme der jetzigen Tätigkeiten und deren Gewichtung aus der alten Stellenbeschreibung, ist der Job aus meiner Sicht einfach "nicht machbar".

Spid

  • Gast
Antw:Änderung der Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 16.08.2019 10:32 »
Zudem hätte ich jetzt noch den Hinweis Spidseits vermutet, erstmal zu klären, ob der genannte "Chef" überhaupt zur Übertragung von Tätigkeiten berechtigt ist. Ich würde mir an Deiner Stelle schriftlich geben lassen, was nun Deine Tätigkeiten sind.

Warum? Der genannte Chef hat ja nur mitgeteilt, daß die „Stellenbeschreibung geändert wird“. Dafür kann der AG sich einer magischen Eule, eines Bat-Signals, eines singenden Telegramms, eines reitenden Boten oder - und häufig allein schon aus Kostengründen gern gewählt - seines Personals bedienen. Wen er da zum Laufburschen macht, ist dann grundsätzlich seine Angelegenheiten.

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Änderung der Stellenbeschreibung
« Antwort #5 am: 16.08.2019 11:03 »
Okay, einverstanden. Der geschilderte Vorgang war also eine rechtlich nicht weiter bedeutende Ankündigung. Das hatte ich falsch gedeutet.

Dann heißt es also erstmal warten auf die von dazu befugter Stelle geänderte Stellenbeschreibung und eine Tätigkeitsbeschreibung die dem NachwG genügt.