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Technisches Personal

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WasDennNun:

--- Zitat von: Addams am 14.08.2019 15:11 ---Es wird argumentiert, dass schlicht sämtliche Tätigkeiten in der EDV auf Ausbildungswissen beruhen, selbst komplexere Fachanwendungen, Datenbank- und Serversysteme. Um die Voraussetzungen für die E9a zu erfüllen, müssen Fachkenntnisse aus anderen, IT-fremden Disziplinen (als Beispiel wurde die kaufmännische Ebene genannt) vorgewiesen werden.

--- End quote ---
das ist also deren interpretation von  "zusätzliche" respektive "umfassende" Fachkenntnisse.

Vielleicht hilft denen ja diese Lektüre:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=5


--- Zitat ---Erforderlich sind somit Fachkenntnisse, die über die in einer „einschlägig
abgeschlossenen Berufsausbildung“ erworbenen Fachkenntnisse hinausgehen und für
die erfolgreiche Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
Diese „zusätzlichen Fachkenntnisse“ können sich auf ein weiteres IT-Gebiet beziehen,
welches zusätzlich zur Ausbildung für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist. Diese
zusätzlichen Fachkenntnisse können z.B. durch eine qualifizierte Weiterbildung oder
auf einem anderen Wege erworben sein. Hier kann es sich auch um fachspezifische
Kenntnisse (z.B. aus der IT-Organisation) oder zusätzliche Fachkenntnisse (z.B. auf
dem Gebiet der IT-Sicherheit, welche nicht durch die Ausbildungsinhalte abgedeckt
werden) handeln. Verwaltungsmäßige und / oder allgemeine organisatorische
Kenntnisse sind nicht als „zusätzliche Fachkenntnisse“ anzusehen, da die damit
verbundenen Tätigkeiten keinen IT-Bezug aufweisen und daher als gesonderte
Arbeitsvorgänge zu fassen sind. Dies wird durch Satz 6 der Vorbemerkungen zu
Teil III Abschnitt 24 untermauert, der bestimmte Aufgaben mit Verwaltungsbezug
von der Anwendung des Spezialteils ausschließt.
--- End quote ---

JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: Spid am 14.08.2019 12:21 ---Weil sich das z.B. in Teil A Abschnitt II Ziff. 2 und 3 unmittelbar aus dem Tätigkeitsmerkmal ergibt?

--- End quote ---

👍 Hätte ich nicht besser Schreiben können.

Es scheint sich ja langsam eine interessante Diskussion zu entwickeln. Dafür schon mal Danke!
Wie erwartet scheint das Problem existent zu sein.

Stellt sich nun die Frage nach realistischen Lösungen.

BAT:
Ein Tarifvertrag wird von seiten der AN - Vertretung nicht in der Sache ausgehandelt, sondern ist an den Interessen der Gewerkschaftsmitglieder angelehnt.

Solange wird es schwierig bleiben. Bei der Struktur der Mitglieder wird es an den AG liegen, bessere Lösungen für Fachpersonal im Rahmen der Tarifverhandlungen zu finden.

JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: BAT am 14.08.2019 18:15 ---Ein Tarifvertrag wird von seiten der AN - Vertretung nicht in der Sache ausgehandelt, sondern ist an den Interessen der Gewerkschaftsmitglieder angelehnt.

Solange wird es schwierig bleiben. Bei der Struktur der Mitglieder wird es an den AG liegen, bessere Lösungen für Fachpersonal im Rahmen der Tarifverhandlungen zu finden.


--- End quote ---

Blöde Frage:
Was nutzt dann die Gewerkschaft,  wenn der AG  bessere Konditionen bietet, als die Gewerkschaft fordert?
Da läuft doch etwas falsch.
Sollte die Gewerkschaft nicht die Interessen aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst vertreten?
Wenn dem nicht so ist und immer nur für die unteren Gruppen verhandelt wird, ist es keine Gewerkschaft für alle Beschäftigte.

RisingSun:
@WasDennNun


--- Zitat von: WasDennNun am 14.08.2019 14:34 ---
--- Zitat von: RisingSun am 14.08.2019 13:21 ---Man sagte mir aber schon, dass ich dann max. E12 erreichen könnte mit dem akademischen Abschluss, was ich doch ein wenig komisch finde.
--- End quote ---
Zurecht, weil falsch.

--- Zitat --- Eine Kommune weiter werden Fachinformatiker problemlos mit E10/11 angestellt. Von einer Bekanntin dort habe ich auch gehört, dass dort ein Fachinformatiker sogar eine E13-Stelle besetzt.

--- End quote ---
Zurecht, wenn der FI die entsprechenden Tätigkeiten übertragen bekommt.

Unfassbar einmal mehr, was sich da abspielt. Hast du schon mal überprüft, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und ob sich das mit deinen ausgeübten deckt?

--- End quote ---

Laut meinem Vorgesetzten wäre meine Tätigkeit min E10. Er selbst hat E11 (ohne akademischen Abschluss) und das auch nur mit Glück bekommen, weil die alte Geschäftsleitung damit einverstanden war. Die neue Geschäftsleitung lehnt es ab. Kein Akademiker = Kein Recht über E8 zu kommen. Die Aufgaben umfassen sämtliche IT-Bereiche (Server,  Netzwerk, Administration, Programmierung, Support, Projektplanung, Beschaffung, Beratung usw).
Mit E8 mache ich alle Bereiche bis auf die Programmierung, da es in diesem Fall um interne Programme handelt, die spätestens in zwei Jahren aus dem Verkehr gezogen werden.
Für mich ist aktuell nicht sonderlich attraktiv, dauerhaft bei diesem AG zu bleiben. Bei jeder Neueinstellung wird gespart, was für mich nicht akzeptabel ist.

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