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[NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?
MimiohneKrimi:
@Pepper2012:
Ich benötige diese Auskunft zur Anpassung eines jährlichen Erbbauzinses, der sich lt. Pachtvertrag pikanterweise an der Besoldungsgruppe A2 orientiert. Und dafür benötige ich dezidierte Auskunft, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, ab dem 01.08.16 (Landesbesoldung für NRW) eingeflossen ist.
Viele Grüße
Pepper2012:
Dann lautet die Antwort: A5 Stufe 1
Ich kenne allerdings die Wertsicherungsklausel im Wortlaut nicht. Bei Wegfall der Bezugsgröße könnte auch vereinbart sein, dass eine andere geeignete Bezugsgröße ausgewählt werden muss.
Z. B. könnte es juristisch geboten sein, den Erhöhungsfaktor (in %) nunmehr nur nach der Steigerung zu bemessen, die die A5 Stufe 1 als solche im maßgeblichen Betrachtungszeitraum erfahren hat.
Falls nichts vereinbart ist, könnte Folgendes gelten:
"Wegfall des vereinbarten Index
Wird der im Mietvertrag vereinbarte Index als Bezugsgröße nicht mehr erhoben (beispielsweise 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltsindex), so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung der nunmehr geltende Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zu verwenden, sofern nichts Abweichendes vertraglich vereinbart wurde."
MimiohneKrimi:
Wertsicherungsklausel klingt nach dem gesuchten Zauberwort.
Wo ist die hinterlegt bzw. wem liegt diese vor?
Aüg:
--- Zitat von: MimiohneKrimi am 20.08.2019 13:30 ---Wertsicherungsklausel klingt nach dem gesuchten Zauberwort.
Wo ist die hinterlegt bzw. wem liegt diese vor?
--- End quote ---
Im Erbbaurechtvertrag. Oder die dingliche Eintragung steht auch im Erbbaugrundbuch.Der Erbbauvertrag liegt dem Eigentümer, dem Erbbaunehmer und meist dem Grundbuchamt vor.
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