Autor Thema: [NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?  (Read 3556 times)

MimiohneKrimi

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Guten Tag allerseits,

weiß jemand, wo ich die Durchführungsverordnung/Richtlinie o. ä. zur Anpassung der Landesbesoldung A2 auf A5 für NRW finde?
Ich weiß nur, DASS sie von Juli 2016 zu August 2016 angepasst wurde, habe aber bisher keine gesetzliche Grundlage für die Anpassung gefunden. WER KANN HELFEN?

Vielen Dank für Unterstützung!
« Last Edit: 15.08.2019 03:43 von Admin2 »

Pepper2012

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Hi, Dienstrechtsmodernisierungsgesetz:

"Das Problem der Unteralimentation in den unteren Besoldungsgruppen wurde nun auch vom Gesetzgeber erkannt. Als Reaktion darauf werden die Besoldungsgruppen A2, A3 und A4 abgeschafft und die Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten weitere Erfahrungsstufen. Beamtinnen und Beamten dieser Gruppen können dann je zehn Erfahrungsstufen durchlaufen können." Quelle: DBB NRW


MimiohneKrimi

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@ Bunny + Pepper2012: Danke für die Unterstützung, das ist schon mal hilfreich!

Gibt es dazu eine Tabelle/Matrix, aus der hervorgeht, wie sich die abgeschafften Besoldungsgruppen  A2, A3 und A4 in die erweiterten Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A5 bzw. A6 aufteilen?

Beste Grüße


Pepper2012

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Hi, ich habe nichts Spezielles dazu gefunden, also vermute ich erfahrungsstufengleiche Überleitung. Betrachte es einfach wie eine Beförderung (oder mehrere  ;)), da läuft ja auch die Zeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe einfach weiter.

Ist es bei Dir denn abweichend davon behandelt worden?

Ich vermute - ohne es nachgesehen zu haben - dass die zusätzlichen Erfahrungsstufen in A5 & A6 "hintendrangehangen" worden sind, somit besteht keine Notwendigkeit für eine spezielle Überleitungsmatrix.

Die Erfahrungsstufen berechnen sich grds. ausgehend vom Deinem ADA, das zu Beginn der Verbeamtung mal festgelegt wird und sich danach auch eigentlich nicht mehr ändert.

A5 & A6 gehen neu von Stufe 1 bis 10, früher von Stufe 1 bis 8 (A5) bzw. 9 (A6). Du kriegst halt später im Alter (!) einfach noch eine bzw. zwei Erfahrungsstufen mehr als es früher der Fall gewesen wäre.
« Last Edit: 14.08.2019 09:09 von Pepper2012 »

MimiohneKrimi

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@Pepper2012:
Ich benötige diese Auskunft zur Anpassung eines jährlichen Erbbauzinses, der sich lt. Pachtvertrag pikanterweise an der Besoldungsgruppe A2 orientiert. Und dafür benötige ich dezidierte Auskunft, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, ab dem 01.08.16 (Landesbesoldung für NRW) eingeflossen ist.

Viele Grüße



Pepper2012

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Dann lautet die Antwort: A5 Stufe 1

Ich kenne allerdings die Wertsicherungsklausel im Wortlaut nicht. Bei Wegfall der Bezugsgröße könnte auch vereinbart sein, dass eine andere geeignete Bezugsgröße ausgewählt werden muss.
Z. B. könnte es juristisch geboten sein, den Erhöhungsfaktor (in %) nunmehr nur nach der Steigerung zu bemessen, die die A5 Stufe 1 als solche im maßgeblichen Betrachtungszeitraum erfahren hat.

Falls nichts vereinbart ist, könnte Folgendes gelten:
"Wegfall des vereinbarten Index
Wird der im  Mietvertrag vereinbarte Index als Bezugsgröße nicht mehr erhoben (beispielsweise 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltsindex), so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung der nunmehr geltende Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zu verwenden, sofern nichts Abweichendes vertraglich vereinbart wurde."

MimiohneKrimi

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Wertsicherungsklausel klingt nach dem gesuchten Zauberwort.
Wo ist die hinterlegt bzw. wem liegt diese vor?

Aüg

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Wertsicherungsklausel klingt nach dem gesuchten Zauberwort.
Wo ist die hinterlegt bzw. wem liegt diese vor?

Im Erbbaurechtvertrag. Oder die dingliche Eintragung steht auch im Erbbaugrundbuch.Der Erbbauvertrag liegt dem Eigentümer, dem Erbbaunehmer und meist dem Grundbuchamt vor.