Hi, ich habe nichts Spezielles dazu gefunden, also vermute ich erfahrungsstufengleiche Überleitung. Betrachte es einfach wie eine Beförderung (oder mehrere
), da läuft ja auch die Zeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe einfach weiter.
Ist es bei Dir denn abweichend davon behandelt worden?
Ich vermute - ohne es nachgesehen zu haben - dass die zusätzlichen Erfahrungsstufen in A5 & A6 "hintendrangehangen" worden sind, somit besteht keine Notwendigkeit für eine spezielle Überleitungsmatrix.
Die Erfahrungsstufen berechnen sich grds. ausgehend vom Deinem ADA, das zu Beginn der Verbeamtung mal festgelegt wird und sich danach auch eigentlich nicht mehr ändert.
A5 & A6 gehen neu von Stufe 1 bis 10, früher von Stufe 1 bis 8 (A5) bzw. 9 (A6). Du kriegst halt später im Alter (!) einfach noch eine bzw. zwei Erfahrungsstufen mehr als es früher der Fall gewesen wäre.