Autor Thema: [SN] Schuppenflechte und Probezeit  (Read 5716 times)

Saggse

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[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« am: 13.08.2019 10:30 »
Eine Grundschullehrerin wurde vor grob einem halben Jahr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Die Untersuchung wurde seinerzeit vom Hausarzt durchgeführt, und es bestand zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits eine Psoriasis vulgaris. (Inwieweit diese Diagnose ihren Weg in die Akten gefunden hat, ist unklar, aber es wurde zu keinem Zeitpunkt versucht, hier irgendetwas zu verheimlichen. Auch die PKV wurde hierüber selbstverständlich informiert.) Die üblichen äußeren Symptome waren vorhanden, aber die Krankheit war bis dahin praktisch beschwerdefrei.

Aktuell gibt es erste Anzeichen, dass sich hieraus möglicherweise eine Psoriasis arthritis entwickeln könnte. Die Beamtin macht sich in diesem Zusammenhang Sorgen, was die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angeht. Daher hätte ich folgende Fragen:

1. Ist eine Psoriasis arthritis grundsätzlich möglicherweise ein Hinderungsgrund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?
2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
3. Erfährt der Dienstherr über die Beihilfe, wenn sich die Beamtin fachmännischen Rat z.B. bei einem Rheumatologen holt?
4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist? Ist es erforderlich, den Amtsarzt proaktiv oder auf Nachfrage auf Symptome einer Psoriasis arthritis hinzuweisen?
5. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?

Ich persönlich vermute ja, dass das alles "unkritisch" ist, würde mich aber doch gerne nochmal rückversichern, zumal im Extremfall ja wirklich die Frage im Raum steht, ob man mit einem Arztbesuch (beim Rheumatologen) vielleicht doch lieber das Ende der Probezeit abwarten sollte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre das angesichts der relativ schwachen Symptome sicherlich noch vertretbar, aber das kann sich bekanntermaßen ganz schnell ändern...

Kingrakadabra

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #1 am: 13.08.2019 13:04 »
Liest sich wie ein Klausurfall...

Saggse

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #2 am: 13.08.2019 14:54 »
Liest sich wie ein Klausurfall...
Der Verfasser hat im Rahmen seines Studiums insgesamt drei Prüfungen aus dem Bereich Jura aus noch ungeklärter Ursache im jeweils ersten Versuch erfolgreich absolviert, ist jedoch mitnichten ein Jurist und hat zu keinem Zeitpunkt eine Ausbildung in diesem Bereich angedacht, angestrebt, begonnen oder vollendet. Es handelt sich bei ihm vielmehr um einen Dilettanten in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Dilettant). ;-)

Feidl

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #3 am: 13.08.2019 15:43 »
2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
Ja

3. Erfährt der Dienstherr über die Beihilfe, wenn sich die Beamtin fachmännischen Rat z.B. bei einem Rheumatologen holt?
Nein

4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist?
Ja, davon ist auszugehen, wenn nicht die Probezeit ungewöhnlich kurz ist und der Dienstherr davon ausgeht, dass die alte Bescheinigung noch Gültigkeit hat. Es ist aber vom Dienstherrn abhängig.


Ist es erforderlich, den Amtsarzt proaktiv oder auf Nachfrage auf Symptome einer Psoriasis arthritis hinzuweisen?
Die Beamtin braucht nicht proaktiv werden, aber sie wird definitiv nach akuten, chronischen und vergangenen Krankheiten gefragt werden und muss dann Psoriasis arthritis angeben, wenn dies vorher diagnostiziert wurde.

Saggse

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #4 am: 13.08.2019 16:34 »
2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
Ja
Ist die Annahme korrekt, dass der Unterschied darin besteht, dass es für den Dienstherrn dadurch grundsätzlich schwieriger ist, eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit abzulehnen, weil zumindest die Möglichkeit dieser Entwicklung zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe klar war?

4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist?
Ja, davon ist auszugehen, wenn nicht die Probezeit ungewöhnlich kurz ist und der Dienstherr davon ausgeht, dass die alte Bescheinigung noch Gültigkeit hat. Es ist aber vom Dienstherrn abhängig.
Aufgrund von mehr als 10 Jahren gleichartiger Tätigkeit im Öffentlichen Dienst, die unmittelbar in das Beamtenverhältnis mündete, geht die Beamtin davon aus, dass ihre Probezeit wahrscheinlich auf ein Jahr verringert wird. Dass hier aber in jedem Fall der Dienstherr das letzte Wort hat und dieser in seiner Entscheidung relativ frei ist, ist klar.

NRW83

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #5 am: 14.08.2019 08:53 »
4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist?
Ja, davon ist auszugehen, wenn nicht die Probezeit ungewöhnlich kurz ist und der Dienstherr davon ausgeht, dass die alte Bescheinigung noch Gültigkeit hat. Es ist aber vom Dienstherrn abhängig.


Bei uns  musst Du nur nochmal zum Amtsarzt, wenn bei der Eingangsuntersuchung festgestellt wurde, dass es Probleme gibt; es wird dann aber auch schon direkt zu Beginn der Zeit angekündigt, dass man am Ende vor der Lebenszeiturkunde nochmal zum Amtsarzt muss. Ansonsten nur bei häufiger Krankheit, wobei es da von Bezirk zu Bezirk große Unterschiede gibt. Der Extremfall ist ein Nachbarbezirk, wo bereits mehr als insgesamt 10 Krankheitstage in der Probezeit zur erneuten Untersuchung führen. Bei uns hingegen wurde im Hinblick auf den anderen Bezirk die Marschroute ausgegeben, dass wir uns unbedingt trauen sollen, uns krank zu melden, uns nicht mit Grippe ins Büro schleppen sollen (wie im anderen Bezirk während der Probezeit gang und gäbe) und es nur bei ganz extremen Zeiten eine neue Untersuchung geben werde. Im anderen Bezirk genügt auch schon die Abwesenheit wegen Mutterschutz (offizielle Aussage: "da der Dienstherr dann ja nicht in der Lage gewesen sei, die Gesundheit täglich bei der Arbeit zu prüfen"...) zum erneutem Besuch des Amtsarztes, bei uns hingegen musst Du auch nach einem Jahr Elternzeit nicht nochmal hin. Es ist also tatsächlich überall völlig unterschiedlich. Zum Rest kann ich nichts sagen.

bettelmusikant

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #6 am: 14.08.2019 09:43 »
Ist es wirklich möglich, dass die gesundheitlich Eignung nur durch den Hausarzt festgestellt wird? Daher denke ich, dass wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht, du ohnehin zum AA musst. Oder gibt es in SN eine andere Regelung?

Saggse

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #7 am: 14.08.2019 10:16 »
Ist es wirklich möglich, dass die gesundheitlich Eignung nur durch den Hausarzt festgestellt wird? Daher denke ich, dass wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht, du ohnehin zum AA musst. Oder gibt es in SN eine andere Regelung?
Das war eine Sonderregelung, weil grob 5.000 Lehrer in relativ kurzer Zeit verbeamtet werden sollten/wollten, was wohl die Kapazitäten der Amtsärzte gesprengt hätte. (Die ganze Aktion ist 'ne lange Geschichte, und ja, es ist halt Sachsen...) Ich persönlich sehe auf der Seite des Dienstherrn am Rande noch das Problem, dass im Falle der Nicht-Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit das ursprüngliche Angestelltenverhältnis nicht automatisch wieder auflebt. In Zeiten des massiven Lehrermangels, den wir hier haben, würde ich mir jedenfalls gut überlegen, ob ich mir das in mehr als den wirklich zwingend erforderlichen Fällen antue. (Keine Ahnung, ob derartige Erwägungen hier eine Rolle spielen. Egal...)

In irgendeiner Form angekündigt wurde eine amtsärztliche Untersuchung jedenfalls (noch) nicht.

Bei der Gelegenheit gleich noch eine Frage: Gibt es üblicherweise vorab eine Ankündigung, wie lange die Probezeit dauert?

clarion

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #8 am: 14.08.2019 21:06 »
Hallo,

ich kann nur schildern wie es mit Amtsarzt und Probezeit war.

Ich musste vor der Verbeamtung auf Probe zum AA. Nach einigen hin und Her inklusive Besuch bei Haus- und Facharzt, um weitergehende Stellungsnahmen für dern AA zu besorgen wurde ich auf Probe verbeamtet. Kurz nach der Verbeamtung auf Probe wurde mir mitgeteilt, wie lange die Probezeit ist. Da ich zuvor als Elternzeitvertretung tarifbeschäftigt war, wurde mir Zeiten anerkannt. Ich wurde nach 14 Monaten dann zum BaL ernannt, ohne noch einmal zum AA zu müssen.

Der AA teilte mir aber bei meiner Untersuchung mit, dass der Diensther selbst entscheidet, was er mit dem Bericht des AA anfängt. Bei mir wurden wirklich viele Untersuchungen gemacht, der Bericht war aber eher knapp und ohne Details. Meine dem Dienstherrn ohnehin bekannte Schwerbehinderung wurde im Bericht erwähnt.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Schuppenflechte ein hinreichender Grund ist, einen dienstuntauglich zu schreiben? Es geht beim AA nur darum, Leute auszusieben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich früher als der Durchschnitt dienstunfähig werden. Wenn der Dienstherr als letzte Entscheidungsinstanz sich an jedem Wehwehchen stören würde, dann wäre es aber schwer, Beamtennachwuchs zu gewinnen.

Also ich kenne rollstuhlfahrende, blinde, schlecht oder gar nicht hörende Beamte, deren Behinderungen schon alle vor der Verbeamtung bestanden. Schwerhörige oder gehörlose Beamte kenne ich sogar mehrere. Eine Mitstudentin wurde mit Diabetis verbeamtet.

Ich würde mir da nicht zu viele Sorgen machen.

NRW83

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Antw:[SN] Schuppenflechte und Probezeit
« Antwort #9 am: 15.08.2019 11:09 »
Zum letzten Beitrag möchte ich noch anmerken, dass es dort um Schwerbehinderte geht und dort ein völlig anderer Maßstab gilt. Normalerweise ist der Prüfungsmaßstab des AA, ob Du es vermutlich bis zur Pension schaffst, bei Schwerbehinderten hingegen, ob Du es über die nächsten 5 Jahre schaffst (wobei es auch da wieder Ausnahmen geben mag).