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[SN] Schuppenflechte und Probezeit
Saggse:
Eine Grundschullehrerin wurde vor grob einem halben Jahr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Die Untersuchung wurde seinerzeit vom Hausarzt durchgeführt, und es bestand zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits eine Psoriasis vulgaris. (Inwieweit diese Diagnose ihren Weg in die Akten gefunden hat, ist unklar, aber es wurde zu keinem Zeitpunkt versucht, hier irgendetwas zu verheimlichen. Auch die PKV wurde hierüber selbstverständlich informiert.) Die üblichen äußeren Symptome waren vorhanden, aber die Krankheit war bis dahin praktisch beschwerdefrei.
Aktuell gibt es erste Anzeichen, dass sich hieraus möglicherweise eine Psoriasis arthritis entwickeln könnte. Die Beamtin macht sich in diesem Zusammenhang Sorgen, was die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angeht. Daher hätte ich folgende Fragen:
1. Ist eine Psoriasis arthritis grundsätzlich möglicherweise ein Hinderungsgrund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?
2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
3. Erfährt der Dienstherr über die Beihilfe, wenn sich die Beamtin fachmännischen Rat z.B. bei einem Rheumatologen holt?
4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist? Ist es erforderlich, den Amtsarzt proaktiv oder auf Nachfrage auf Symptome einer Psoriasis arthritis hinzuweisen?
5. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Ich persönlich vermute ja, dass das alles "unkritisch" ist, würde mich aber doch gerne nochmal rückversichern, zumal im Extremfall ja wirklich die Frage im Raum steht, ob man mit einem Arztbesuch (beim Rheumatologen) vielleicht doch lieber das Ende der Probezeit abwarten sollte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre das angesichts der relativ schwachen Symptome sicherlich noch vertretbar, aber das kann sich bekanntermaßen ganz schnell ändern...
Kingrakadabra:
Liest sich wie ein Klausurfall...
Saggse:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 13.08.2019 13:04 ---Liest sich wie ein Klausurfall...
--- End quote ---
Der Verfasser hat im Rahmen seines Studiums insgesamt drei Prüfungen aus dem Bereich Jura aus noch ungeklärter Ursache im jeweils ersten Versuch erfolgreich absolviert, ist jedoch mitnichten ein Jurist und hat zu keinem Zeitpunkt eine Ausbildung in diesem Bereich angedacht, angestrebt, begonnen oder vollendet. Es handelt sich bei ihm vielmehr um einen Dilettanten in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Dilettant). ;-)
Feidl:
--- Zitat von: Saggse am 13.08.2019 10:30 ---2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
--- End quote ---
Ja
--- Zitat von: Saggse am 13.08.2019 10:30 ---3. Erfährt der Dienstherr über die Beihilfe, wenn sich die Beamtin fachmännischen Rat z.B. bei einem Rheumatologen holt?
--- End quote ---
Nein
--- Zitat von: Saggse am 13.08.2019 10:30 ---4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist?
--- End quote ---
Ja, davon ist auszugehen, wenn nicht die Probezeit ungewöhnlich kurz ist und der Dienstherr davon ausgeht, dass die alte Bescheinigung noch Gültigkeit hat. Es ist aber vom Dienstherrn abhängig.
--- Zitat von: Saggse am 13.08.2019 10:30 ---Ist es erforderlich, den Amtsarzt proaktiv oder auf Nachfrage auf Symptome einer Psoriasis arthritis hinzuweisen?
--- End quote ---
Die Beamtin braucht nicht proaktiv werden, aber sie wird definitiv nach akuten, chronischen und vergangenen Krankheiten gefragt werden und muss dann Psoriasis arthritis angeben, wenn dies vorher diagnostiziert wurde.
Saggse:
--- Zitat von: Feidl am 13.08.2019 15:43 ---
--- Zitat von: Saggse am 13.08.2019 10:30 ---2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
--- End quote ---
Ja
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Ist die Annahme korrekt, dass der Unterschied darin besteht, dass es für den Dienstherrn dadurch grundsätzlich schwieriger ist, eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit abzulehnen, weil zumindest die Möglichkeit dieser Entwicklung zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe klar war?
--- Zitat von: Feidl am 13.08.2019 15:43 ---
--- Zitat von: Saggse am 13.08.2019 10:30 ---4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist?
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Ja, davon ist auszugehen, wenn nicht die Probezeit ungewöhnlich kurz ist und der Dienstherr davon ausgeht, dass die alte Bescheinigung noch Gültigkeit hat. Es ist aber vom Dienstherrn abhängig.
--- End quote ---
Aufgrund von mehr als 10 Jahren gleichartiger Tätigkeit im Öffentlichen Dienst, die unmittelbar in das Beamtenverhältnis mündete, geht die Beamtin davon aus, dass ihre Probezeit wahrscheinlich auf ein Jahr verringert wird. Dass hier aber in jedem Fall der Dienstherr das letzte Wort hat und dieser in seiner Entscheidung relativ frei ist, ist klar.
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