Autor Thema: Familienzuschlag  (Read 5922 times)

Bommel100715

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Familienzuschlag
« am: 13.08.2019 15:04 »
Hallo liebe Forengemeinde!

Ich bräuchte einmal eure Hilfe. Es geht um die Berechnung der Bezüge ab September 2019. Es handelt sich um AW9. Ich lebe mit meiner Partnerin (noch unverheiratet) und unserer gemeinsamen Tochter zusammen (d.h. wie eine ganz normale Familie, nur noch unverheiratet).

Nach mehreren Informationen stünde mir der Familienzuschlag 1 und 2 zu (es sei unerheblich, ob wir verheiratet sind). Ist dem so? Im Online-Rechner gibt es die Möglichkeiten "verheiratet 1 Kind" und "nicht verheiratet 1 Kind", wobei bei letzterem offenbar nur der FZ 2 gezahlt wird.

Kennt sich hier jemand aus und kann mir genau sagen, was jetzt gezahlt wird? Am besten unter Angabe des Betrags (AW9, FZ, AZ 100%, Steuerjahr 2019, LSK 1, keine Kirche, KFB 0,5).

Ich wäre euch/Ihnen sehr dankbar!!!!

ds78

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #1 am: 13.08.2019 20:42 »
Der Rechner ist doch eindeutig. Kein FZ1, stattdessen FZ2

Und deine Angaben kannst du im Rechner auch genau so eingeben. Zur Not nimmt man auch den Rechner des BVA her.

Bommel100715

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #2 am: 13.08.2019 22:07 »
Eingeben kann ich entweder "verheiratet 1 Kind" (wortwörtlich ja nicht zutreffend) und "nicht verheiratet 1 Kind" (wortwörtlich zutreffend).

Beim ersten käme 274,09 EUR raus, beim zweiten 126,32 EUR.

Steht mir also nach deiner Meinung auch unter Berücksichtigung der Sachverhaltsschilderung 126,32 EUR zu?

Johnny75

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #3 am: 14.08.2019 06:51 »
Eingeben kann ich entweder "verheiratet 1 Kind" (wortwörtlich ja nicht zutreffend) und "nicht verheiratet 1 Kind" (wortwörtlich zutreffend).

Beim ersten käme 274,09 EUR raus, beim zweiten 126,32 EUR.

Steht mir also nach deiner Meinung auch unter Berücksichtigung der Sachverhaltsschilderung 126,32 EUR zu?

Auch in Deinem derzeitigen Beziehungsstatus erfüllst Du die Voraussetzungen für den Bezug des FZ Stufe 1. Der Rechner ist dort nicht ganz korrekt bzw. er ist "vereinfacht" formuliert: Der FZ Stufe 1 steht nämlich nicht nur verheirateten Beamten zu, sondern (u.a.) auch denjenigen, "die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde" (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BBesG).

Es kommt folglich erstens darauf an, ob Dein Kind mit Dir im selben Haushalt wohnt, dies ist lt. Deinen Angaben der Fall. Weiterhin muss ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld bestehen, was bei leiblichen Kindern und zusammen lebenden Eltern immer der Fall ist. Auf den tatsächlichen Bezug des Kindergelds kommt es hierbei nicht an. Vereinfacht ausgedrückt: Es ist egal, ob Deine Lebensgefährtin oder Du das Kindergeld erhalten, der FZ Stufe 1 steht Dir (neben der Stufe 2) dennoch zu.

Bei mir ist es vergleichbar: Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin (nicht-öD) und unseren beiden gemeinsamen Kindern zusammen und erhalte den FZ der Stufen 1-3.


Eine Frage: Was ist AW9? Oder soll es A9 heißen? ;)

« Last Edit: 14.08.2019 07:01 von Johnny75 »

ReKo1808

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #4 am: 14.08.2019 07:39 »
Johnny75 hat es zutreffend formuliert ;)


@ Johnny75:  Gemeint ist vermutlich AW A9. Das sollte das Gehalt für die Laufbahnausbildung der Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes sein.

Grüße

Laemat

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #5 am: 14.08.2019 07:50 »
oder Endamt mD  :D

Bommel100715

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #6 am: 14.08.2019 09:16 »
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort, Johnny75!!! Besser hättest du mir nicht helfen können! Damit weiß ich jetzt bescheid :-)

Und ja, AW A9 war gemeint.. sorry

ReKo1808

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #7 am: 15.08.2019 13:18 »
oder Endamt mD  :D

Dann wäre es A9m oder A9mZ ;)