Autor Thema: Jahressonderzahlung TVöD (SuE)  (Read 3429 times)

Phoesel

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Jahressonderzahlung TVöD (SuE)
« am: 13.08.2019 18:27 »
Hallo :-) vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Zum 1.9. beginnt meine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst. AUfgrund der fortwährenden Befristungen, möchte ich den Vertrag zum Jahresende kündigen.

Steht mir auch bei einer Kündigung (hier durch den Arbeitnehmer) die Jahressonderzahlung zu? Wenn ja ... kann ich das irgendwo nachlesen?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Viele Grüße, Phoesel

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung TVöD (SuE)
« Antwort #1 am: 13.08.2019 18:52 »
Es gibt keinen TVÖD (SUE), für den Bereich SuE finden die Regelungen des Allgemeinen Teils des TVÖD und des BT-V Anwendung. Voraussetzung für den Anspruch auf die JSZ ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01.12. des jeweiligen Jahres. Es gibt keine Regelung zur Rückzahlung der JSZ. Die Regelungen zur JSZ stehen in §20 TVÖD.

1Sunny1

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Jahressonderzahlung TVöD (SuE)
« Antwort #2 am: 14.08.2019 01:20 »
Hallo, ich habe noch eine Frage zur Jahressonderzahlung 2019 für SuE (S15):
Wo finde ich einen offiziellen Text zum Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für 2019 (TVÖD/SuE)?
Die Steuerkanzlei meines Arbeitgebers kommt leider auf einen wesentlich geringeren Prozentsatz (50,3%) als der TVÖD-Rechner (70,28%). Leider finde ich den grundlegenden Text im aktuellen Tarifvertrag nicht, der die 70,28% vom Bruttomonatsgehalt 2019 belegt.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen und kann mir ein stichhaltiges Argument liefern warum der TVÖD-Rechner recht hat  ;) Vielen lieben Dank!  :-*

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung TVöD (SuE)
« Antwort #3 am: 14.08.2019 07:04 »
In Ermangelung der Existenz eines TVÖD SuE - ganz gleich ob mit Klammern, Binde- oder Schrägstrich geschrieben - kann man darin auch nichts finden. Maßgeblich sind die von mir genannten Tariftexte. Naheliegend ist deshalb die Konsultation dieser - auch tatsächlich existierenden - Texte, hier insbesondere § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V und der bereits von mir referenzierte §20 TVÖD.

Aüg

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Antw:Jahressonderzahlung TVöD (SuE)
« Antwort #4 am: 14.08.2019 07:12 »
Hallo, ich habe noch eine Frage zur Jahressonderzahlung 2019 für SuE (S15):
Wo finde ich einen offiziellen Text zum Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für 2019 (TVÖD/SuE)?
Die Steuerkanzlei meines Arbeitgebers kommt leider auf einen wesentlich geringeren Prozentsatz (50,3%) als der TVÖD-Rechner (70,28%). Leider finde ich den grundlegenden Text im aktuellen Tarifvertrag nicht, der die 70,28% vom Bruttomonatsgehalt 2019 belegt.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen und kann mir ein stichhaltiges Argument liefern warum der TVÖD-Rechner recht hat  ;) Vielen lieben Dank!  :-*


passt von den werten nicht ganz aber arbeiten sie vielleicht im tarifgebiet ost ?