Autor Thema: [NW] Beförderung während Elternzeit  (Read 5506 times)

Joschka

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[NW] Beförderung während Elternzeit
« am: 04.08.2019 17:38 »
Hallo zusammen,
kann mir jemand Auskunft geben, ob es in NRW möglich ist während der Elternzeit befördert zu werden? Mein Dienstherr (Kommune in NRW) gibt an, dass dies nicht möglich sei, da die Person in Elternzeit nicht über die notwendige Planstelle verfügt. Ich halte das jedoch für eine Ungleichbehandlung, da man sich so zwischen Kindern und Karriere entscheiden muss. Ich denke vielmehr, dass der Dienstherr die Laufbahn doch fiktiv fortschreiben müsste.
Vllt sind ja ein paar Fachleute im Forum unterwegs. Vielen Dank für eure Antworten.
« Last Edit: 05.08.2019 00:20 von Admin2 »

Mask

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Antw:Beförderung während Elternzeit (NRW)
« Antwort #1 am: 04.08.2019 20:54 »
Beförderungen erfolgen nach dem Prinzip von Eignung, Leistung und Befähigung, so zumindest die Theorie :)

Wie genau ist bei euch Dienstpostenbewertung und Beförderungsgeschehen geregelt bzw wie läuft es real ab ?

Mir sind Kommunen bekannt, die das einaktige Verfahren betreiben,d.h. Dienstposten und Planstelle sind gekoppelt, sobald man den DiPo hat laufen die Beförderungen quasi automatisch durch.

Bei größeren Behörden wird idR das zweiaktige Verfahren angewandt, d.h. DiPo und Beförderungsstelle sind in zwei getrennten Verfahren zu vergeben, in jedem muss man sich bewerben und als Beste/r (festgestellt durch Beurteilung) hervorgehen. Bewerben kann man sich natürlich auch aus der Elternzeit heraus, wie groß die Chancen sind....

Eine fiktive Nachzeichnung ist mir nur für voll freigestellte Mitglieder des PR bekannt

Joschka

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Antw:[NW] Beförderung während Elternzeit
« Antwort #2 am: 05.08.2019 16:03 »
Bei uns sind die jeweiligen Stellen anhand der KGst-Kritierien bewertet. Sobald eine Stelle frei wird, kann sich jeder aus dem Haus heraus auf die Stelle bewerben. Wenn man sich dann im Stellenbesetzungsverfahren durchsetzt und somit eine höher bewertete Stelle innehat, wird man abhängig von der letzten Beurteilung innerhalb von ca. 2 bis 4 Jahren befördert.

Die Person in Elternzeit saß vor ihrer Elternzeit ca. 2 1/2 Jahre auf einer höher bewerteten Stelle, wurde in dieser Zeit jedoch nicht befördert.

OnkelConny

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Antw:[NW] Beförderung während Elternzeit
« Antwort #3 am: 20.08.2019 10:49 »
Hallo,
bei uns in der Behörde (Landesmittelbehörde) in NRW ist es usus, dass Mitarbeiter*innen auch in der Elternzeit befördert werden. Die Argumentation der Kommune, dass man während der Elternzeit nicht über die Planstelle verfüge, ist nicht nachvollziehbar. Wenn die Bewertung der Stelle eine Beförderung es zulässt, kann jederzeit befördert werden. Die Planstelle ist auch während der Elternzeit besetzt (darum ist die Ersatzbesetzung von in Elternzeit befindlichen Mitarbeiter*innen nicht einfach).

was_guckst_du

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Antw:[NW] Beförderung während Elternzeit
« Antwort #4 am: 20.08.2019 11:30 »
...in NRW ist das In § 9 Laufbahnverordnung geregelt....danach sind die dienstlichen Beurteilungen bei Elternzeit (§ 9 Abs. 1 Nr.3) fiktiv fortzuschreiben...mit der Folge, dass natürlich auch während der Elternzeit befördert werden kann (vorausgesetzt, deine alte Stelle beinhaltet eine Beförderungsmöglichkeit)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:[NW] Beförderung während Elternzeit
« Antwort #5 am: 20.08.2019 11:36 »
....grundsätzlich kannst du dich auch während der Elternzeit auf höherwertige Stellen bewerben... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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