Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Vereidigung als Beamter
Skedee Wedee:
--- Zitat von: egotrip am 19.08.2019 18:52 ---"Ich schwöre" heißt es immer, aus Glaubensgründen kann man jedoch auf die Formel "So wahr mir Gott helfe" verzichten.
--- End quote ---
Das ist so nicht richtig. In BW ist der Eid in § 47 LBG geregelt, in RP in § 51 LBG... Beamtinnen und Beamte, die erklären, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, können anstelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
Das kam bei unserer Verbeamtung damals häufig vor, denn viele Beamte beriefen sich auf die Trennung von Kirche und Staat. Warum soll man dann auf Gottes Hilfe bei der Ausübung des Amtes hoffen? Bei Kirchenbeamten nachvollziehbar, ansonsten überflüssiger Mumpitz.
RsQ:
Ist "schwören" etwas mit Glaubens-/Religionskontext? Das ist mir neu.
Spid:
Es gibt diverse Glaubensbekenntnisse, die einen Eid oder Schwur für unvereinbar mit sich halten, z.b. die „Gläubigen Christen“.
FalconeNRW:
@Spid: Richtig... meines Erachtens ist das auch bei den Zeugen Jehovas z.B. problematisch.
was_guckst_du:
...ich weiß nicht, ob die überhaupt mit dem "Teufelszeug" PC arbeiten dürfen... 8)
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