Autor Thema: Techniker > Ingenieur  (Read 5120 times)

Viper76

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Techniker > Ingenieur
« am: 15.08.2019 11:07 »
Liebe Forumsgemeinde,

ich benötige mal wieder eure Hilfe zu einer Eingruppierungsfrage:

folgender Sachverhalt:
- Einstellung vor 10 Jahren als Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten (ehem. "kleine E9")
- Im Laufe der Jahre Veränderungen der Tätigkeiten in Richtung Ingenieurniveau
- Neuerliche Stellenbewertung nach EG 10 Ingenieur

1. Kann der Kollege dann als sonstiger Beschäftigter nach dem Passus "die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" nach EG 10 eingruppiert werden?

2. Da er die Aufgaben in den vergangenen Jahren auch aufgrund von Personalmangel "schleichend" übernommen hat stellt sich auch die Frage, ob eine Eingruppierung nach EG 10 gem. § 13 TVöD in Betracht kommen könnte.

3. Oder schließt die Vorbemerkung 2 (Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen) der Anlage 1 (Entgeltordnung VKA) des TVöD die Eingruppierung nach EG 10 in beiden Fällen aus und führt in eine Eingruppierung nach EG 9c.


Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen sinnvoll ausdrücken und würde mich über Stellungnahmen sehr freuen.


Gruß
Viper
 



Spid

  • Gast
Antw:Techniker > Ingenieur
« Antwort #1 am: 15.08.2019 11:17 »
Für §13 TVÖD muß sich die auszuübende Tätigkeit an sich - bspw. durch technischen Fortschritt (Kopierer statt Matritzenvervielfältigung, Datenbank statt Karteikarten...) - geändert hat, nicht wenn eine andere auszuübende Tätigkeit als die bisherige übertragen wird - wobei die ausgeübte Tätigkeit für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich ist. Wer also einfach Aufgaben aufgrund von Personalmangel "übernommen" hat, ohne daß der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - ihm diese übertragen hat, kann daraus ohnehin keine Ansprüche ableiten. Sofern nunmehr tatsächlich eine auszuübende Tätigkeit durch den AG wirksam übertragen worden ist, die die Tätigkeitsmerkmale der E10 Teil A Abschnitt II Ziff. 3 erfüllt, er aber die Voraussetzuung in der Person nicht erfüllt, kommt es darauf an, ob der TB "sonstiger Beschäftigter" im Tarifsinne ist. Es wurden zwar bislang keine Ausführungen dazu gemacht, die dies auch nur vermuten ließen, sollte es jedoch der Fall sein, so ist der TB seit wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bzw. seit Erfüllen der Voraussetzungen des "sonstigen Beschäftigten" - je nachdem, was später eingetreten ist -  in E10 eingruppiert. Ist der TB kein "sonstiger Beschäftigter", ist er seit der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit durch den AG in E9c eingruppiert.

Viper76

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Antw:Techniker > Ingenieur
« Antwort #2 am: 15.08.2019 13:34 »
Vielen lieben Dank schon mal für die prompte Antwort!

§ 13 TVÖD wird dann unberücksichtigt bleiben.

Fraglich ist also, ob es sich um einen "sonstigen Beschäftigten" handelt.
Nach meinen Recherchen müssen dafür folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

•   gleichwertige Fähigkeiten eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten,
•   Erfahrungen eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten,
•   entsprechende Tätigkeiten eines entsprechend ausgebildeten Beschäftigten.

Die entsprechenden Ingenieur-Tätigkeiten gem. Protokollerklärung 1 werden meines Erachtens von ihm übernommen.

Interessant ist dann aber, ab wann man von gleichwertigen Fähigkeiten sprechen kann bzw. nach wie vielen Jahren Tätigkeit sind die Erfahrungen entsprechend eines ausgebildeten Beschäftigten.

Wenn der Stelleninhaber ebenso vielfältig einsatzfähig ist, wie ein entsprechend ausgebildeter Beschäftigter, dann könnten die gleichwertigen Fähigkeiten bejaht werden.

Hinsichtlich der "Erfahrungen" muss, wenn eine bestimmte Dauer nicht gefordert ist, vom Begriff langjährig ausgegangen werden. Für Berufsanfänger kommt daher die Eingruppierung nach den Merkmalen als "sonstiger Beschäftigter" nicht zur Anwendung. Der Kollege übernimmt seit gut 4 Jahren die entsprechenden Tätigkeiten. Kann man da schon von "langjährig" sprechen?

Schlussendlich hat aber doch der AG das letzte Wort bei der Anerkennung der Voraussetzungen als "sonstiger Beschäftigter", nicht wahr?

Gruß
Viper


Spid

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Antw:Techniker > Ingenieur
« Antwort #3 am: 15.08.2019 13:47 »
In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen.

"Sonstiger Beschäftigter" ist man oder man ist es nicht, dem AG kommt lediglich eine Rechtsmeinung zu. Die Feststellung, ob ein TB "sonstiger Beschäftigter" ist oder nicht, ist einer gerichtlichen Entscheidung zugänglich. Das BAG geht davon aus, daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

Viper76

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Antw:Techniker > Ingenieur
« Antwort #4 am: 15.08.2019 13:52 »
Vielen lieben Dank für den Link!!

Abschließende Fragestellung:

1. Der Stelleninhaber ist "sonstiger Beschäftigter" > Stellenbewertung EG10 = Eingruppierung in EG 10
2. Der Stelleninhaber ist kein "sonstiger Beschäftigter" > Stellenbewertung EG10 = Eingruppierung in EG9c

Korrekt?

Gruß
Viper

Spid

  • Gast
Antw:Techniker > Ingenieur
« Antwort #5 am: 15.08.2019 13:57 »
Aus der Stellenbewertung läßt sich keine Eingruppierung ableiten. Sie stellt lediglich die unbeachtliche Rechtsmeinung des AG zu einem unbeachtlichen Sachverhalt dar. Wenn Du in Deiner Fragestellung anstelle von „Stellenbewertung E10“ „die auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen der E10“ ersetzt, wäre die Darstellung zutreffend.

Viper76

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Antw:Techniker > Ingenieur
« Antwort #6 am: 15.08.2019 13:59 »
OK, danke für deine Hilfe!!

Gruß
Viper