Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kündigungsfrist? Tvöd-v

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webst:
Leider finde ich zu dem Thema nichts, welche Kündigungsfrist gilt seitens des Arbeitnehmers? TVÖD-V

Spid:
Und der Blick in den Tarifvertrag, in dem man mit §34 einen recht eindeutig mit „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ überschriebenen Paragraphen findet, war jetzt inwiefern fernliegend?

heidi80:
??? Bei Manchen fragt man sich, wie sie es geschafft haben, den AV zu unterschreiben  ???

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

bis zu einem Jahr - ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr - 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren - 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren - 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren - 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren - 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

webst:
Dafür hat man doch euch, die von früh bis abends in dem Forum unterwegs sind ;)

Organisator:

--- Zitat von: webst am 15.08.2019 14:50 ---Dafür hat man doch euch, die von früh bis abends in dem Forum unterwegs sind ;)

--- End quote ---

Stimmt, warum sollte man auch selber suchen, wenn man fragen kann..... ::)

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