Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

VKA West Verwaltung oder Tvöd Pflege

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Dansun:
@Nichts_tun
Da mutmaßt du richtig.

Spid:
Dann frage ich mich, wie man von dieser Frage auf die ursprüngliche Fragestellung kommt...

Ist die Einrichtung von § 40 Abs. 1 BT-K erfasst?

Dansun:
@spid
nicht falsch verstehen aber kann ich dir sagen

Ich habe mich ( leider) mit dem TVöD, seine Verschiedenen Geltungsbereiche und den verschiedenen § nie beschäftigt. Hätte ich Ahnung gehabt, wäre dieser Thread nicht von mir eröffnet worden.

Nach studieren der verschiedenen Geltungsbereiche müsste mein Unternehmen dem TvöD B zugeordnet werden
nach 1 Geltungsbereich
c) sonstigen Einrichtungen und Heimen, in denen die betreuten Personen in
ärztlicher Behandlung stehen, wenn die Behandlung durch nicht in den Einrichtungen selbst beschäftigte Ärztinnen oder Ärzte stattfindet.

Vergütet werde ich aber nach dem TvöD Verwaltung ( macht in der Entgeldtabelle keinen Unterschied)

 wonach ich dann nicht berechtigt bin, nach der sog. P Tabelle gemäß der Anlage E der durchgeschriebenen Fassung des TVöd für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, vergütet zu werden. (Richtig?)

Nun habe ich weiter gelesen, bin aber noch nicht fündig geworden wie sich die Leistungsprämie für die Teamleitung zusammensetzt. ( Leistungsprämie 80 €)

Wäre nett wenn ich Hinweise bekomme wie oder wo ich da fündig werden kann


Spid:
Besteht beiderseitige Tarifbindung? Wenn nein: was ist zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag geregelt?

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