Autor Thema: Bestehende Gehaltsumwandlung (E-Bike) trotz fehlender Öffnungsklausel DRK  (Read 5202 times)

WolfgangHeidenreich

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell sind wir bei uns in der Firma mit folgendem Problem konftontiert:

Wir haben einen DRK Tarifvertrag und es wurden im Jahr 2017 mehreren Mitarbeitern Leasingverträge für E-Bikes angeboten in Form einer Gehaltsumwandlung.

Dieses wird auch aktuell von mehreren Mitarbeitern genutzt.

Nun stellte sich heraus, das neue Verträge nicht mehr abgeschlossen werden können, da nun erkannt wurde das hier keine Grundlage in Form einer Öffnungsklausel besteht.

Nun haben bei uns im Betriebsrat bereits mehrere Mitarbeiter angefragt, was nun die Konsequenzen für diejenigen sein kann welche so einen (ungültigen) Vertrag besitzen?

Auch haben wir zwei Mitarbeiter, welche das Unternehmen von sich aus verlassen möchten, welche sich nun die Frage stellen ob es rechts sei, das die gesamten Kosten des Vertrages nun von Ihnen getragen werden müssen.

Diese beziehen sich hier auf den "nicht gültigen" Leasingvertrag in form der Gehaltsumwandlung.

Gibt es hier bereits Erfahrungen für diesen Bereich, bzw. müssen die Mitarbeiter hier nun tätig werden?

Danke für Ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Heidenreich

Spid

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Die Verträge sind nicht ungültig. Da lediglich nicht zu Ungunsten des TB von tariflichen Regelungen abgewichen werden darf, ist nur die Regelung, die das ausgezahlte Entgelt reduziert, unwirksam, der Rest der Verträge ist zu erfüllen.

WolfgangHeidenreich

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Danke für Ihre schnelle Antwort.

In den Leasing Verträgen steht aber bei jedem Mitarbeiter die Leasingrate vom "Brutto" Gehalt.
Das würde ja bedeuten das hier keine Leasingraten mehr abgezogen werden dürfen??

Müssen die Arbeitnehmer hier mit dem fraglichem Hintergrund des "Steuerbetrugs" in irgendeinerweise tätig werden?

Wenn der AG das nicht in Form einer Gehaltsumwandlung vom Brutto realisieren kann, so müsste dann ja doch mit jedem AN hier ein "neuer" Vertrag geschlossen werden?


Spid

  • Gast
Nein. Der AG schuldet dem TB sein Tabellenentgelt und muß den Vertrag bedienen.