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Spid:
Aus der Stellenbewertung läßt sich keine Eingruppierung ableiten. Sie stellt lediglich die unbeachtliche Rechtsmeinung des AG zu einem unbeachtlichen Sachverhalt dar. Wenn Du in Deiner Fragestellung anstelle von „Stellenbewertung E10“ „die auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen der E10“ ersetzt, wäre die Darstellung zutreffend.

Viper76:
OK, danke für deine Hilfe!!

Gruß
Viper

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