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Änderung der Stellenbeschreibung

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D-x:
Okay, einverstanden. Der geschilderte Vorgang war also eine rechtlich nicht weiter bedeutende Ankündigung. Das hatte ich falsch gedeutet.

Dann heißt es also erstmal warten auf die von dazu befugter Stelle geänderte Stellenbeschreibung und eine Tätigkeitsbeschreibung die dem NachwG genügt.

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