Autor Thema: Höhergruppierung 6/6+ in 9/?  (Read 2638 times)

HajoNiko

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Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« am: 15.08.2019 14:26 »
Hallo,

ich hoffe hier kann mir mal jemand helfen mit den Höhergruppierungsregeln.

Zur Zeit bin ich seit Jahren in der G6 S6+ und hätte am 1.11.18 in die 9 Eingruppiert werden.
Da aber Tarifverhandlungen anstanden sollte ich erst auf das Ergebnis warten.

Bisher weicht man mir aber ständig aus in welche Stufe ich komme bei einer Höhergruppierung.

Wenn ich den TV-L richtig verstanden habe muss man bei einer Überspringung trotzdem erst jede Stufe darunter beachten.

Also nach meinem Verständnis müsste ich am 01.11.2018 in die G9 S4 eingestuft werden, denn:

G6 S6+ nach G7 S5 ca. 60 Euro weniger, also anstatt G7 S5 in die G7 S6
Nächster Schritt dann G 7 S6 nach G8 S5 danach G9 S4.

Durch den neuen Vertrag dann am 01.01.2019: G9 S4 nach G9 S5

Sehe ich da was falsch oder ist meine Annahme oben richtig?

Gruß Hajo

Spid

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Antw:Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« Antwort #1 am: 15.08.2019 14:30 »
Wie hoch ist die individuelle Endstufe?

Spid

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Antw:Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« Antwort #2 am: 15.08.2019 15:48 »
Die Höhergruppierung erfolgte am 01.11.2018 in E9/4. Je nachdem, ob es sich um eine E9 mit verlängerten oder mit regulären Stufenlaufzeiten handelte, wird die Überleitung zum 01.01.2019 in E9a/5 oder in E9b/4 erfolgt sein.

HajoNiko

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Antw:Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« Antwort #3 am: 15.08.2019 15:52 »
Danke. Das ist ja das gleiche Ergebnis auf das ich gekommen bin (wobei die 9b für uns nicht in Betracht kommt, nur die 9a)

Aber noch wurde nichts befördert und wenn ist es eine eine mit verlängerter Laufzeit.
Wollte/Sollte ja die Redaktionsverhandlungen abwarten.

Denke aber das ich nun der Dinge ihren Lauf lassen kann.

Spid

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Antw:Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« Antwort #4 am: 15.08.2019 15:58 »
Nun, sofern Dir zum 01.11.18 eine auszuübende Tätigkeit übertragen wurde, die zur Eingruppierung in di E9 führte, bist Du seitdem entsprechend eingruppiert. Dem AG kommt dabei weder Ermessen noch eine Entscheidung zu. Da die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist nach 6 Monaten verfallen, führt Untätigkeit zum Verlust von Ansprüchen in nicht unwesentlichem Umfang.

HajoNiko

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Antw:Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« Antwort #5 am: 15.08.2019 18:26 »
Tja, es ist so das ich die Tätigkeit seit ein paar Jahren mache aber die beruflichen Vorraussetzungen nicht hatte (kein Techniker oder Meister).

Die habe ich nun seit Oktober 2018.

Spid

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Antw:Höhergruppierung 6/6+ in 9/?
« Antwort #6 am: 15.08.2019 18:33 »
Eine nicht erfüllte Voraussetzung in der Person führt zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.