Autor Thema: [BW] PKV u. Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes  (Read 3249 times)

Poincare

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Hallo liebe Community,

Vor dem Hintergrund einer wahrscheinlichen Aufnahme in das Beamtenverhältnis setze ich mich gerade mit der PKV und der Frage: "Kinder in die PKV - Ja/Nein" auseinander.

Klar ist irgendwie, dass PKV für mich schon aufgrund der mangelnden AG-Beteiligung an der GKV unumgänglich ist, auch wenn sie in manchen Bereichen für mich weniger transparent ist und in manchen Bereichen auch weniger als die GKV leistet.

Diesbezüglich konnte ich folgende Fragen für mich noch nicht klären:

1. Bei Erkrankung eines in der PKV versicherten Kindes gibt es kein Kinderkrankengeld. In der AzUVO steht, dass man bezahlt freigestellt wird, "längstens für zehn Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes Kind, jedoch für nicht mehr als 25 Arbeitstage im Kalenderjahr." Aber auch: "Für neun Zehntel der in Satz 2 und 3 genannten Tage wird der Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge bewilligt." Also nur 9 bzw. 22,5 Tage?

2. Die GKV erstattet bei Krankenhausaufenthalt des Kindes und medizinisch notwendiger Mitaufnahme das Nettogehalt anteilig. Gibt es im Modell PKV - Beihilfe etwas analoges, oder fällt das unter die oben genannten Tage? Gäbe es Sonderurlaub ohne Bezüge, wenn das Kind in der GKV bleibt und die GKV bezahlt?

Vielen Dank für Eure Antworten, da mein Kind leider regelmäßige Krankenhausaufenthalte hat, ist diese Frage für mich unmittelbar relevant und die Entscheidung PKV vs. GKV diesbezüglich nicht leicht zu treffen.

LehrerInNRW

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Antw:[BW] PKV u. Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes
« Antwort #1 am: 14.11.2019 10:43 »
Ich probier mal eine Antwort:

Wenn es möglich ist, zu wählen, sollte das Kind in der GKV untergebracht werden:

1. Der Partner in der GKV erhält nur dann Lohnersatzleistungen, wenn das Kind in der GKV über ihn versichert ist.
2. Der verbeamtete Partner Sonderurlaub erhält, wenn das Kind krank ist. Daher ist für ihn unerheblich, wo das Kind versichert ist. Allerdings ist dieser Sonderurlaub, zumindest in NRW, nur 4 Tage, wenn das Einkommen über der Sozialversicherungsgrenze liegt. 
3. Es ist umsonst

Poincare

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Antw:[BW] PKV u. Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes
« Antwort #2 am: 14.11.2019 11:40 »
Vielen Dank für deine Antwort!

Zu Beginn wäre es sicher möglich, mittelfristig ist zu erwarten, dass durch die Einkommensverhältnisse die Kinder aus der Familienversicherung herausfallen.

Ein Kind könnte aufgrund des Gesundheitszustandes nur jetzt (aufgrund der Öffnungsaktion) in der PKV versichert werden, und müsste zum späteren Zeitpunkt dann freiwillig gesetzlich versichert werden, was teurer ist und mit geringeren Leistungen verbunden wäre.

Durch den hohen Beihilfeanteil von 80% ist es eher keine Frage der kosten, sondern eine Frage dessen, was abgesichert ist.

Grisu120309

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Antw:[BW] PKV u. Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes
« Antwort #3 am: 14.11.2019 17:56 »
Hallo,

bei uns waren/sind die Kinder auch privat versichert. Wir haben einfach eine entsprechend hohe Krankenhaustagegeldversicherung für die Kinder abgeschlossen (50 Euro/Tag, kostet rund 3,50 Euro im Monat) und als eins unser Kinder wirklich mal ins Krankenhaus musste, gabe es halt neben dem Sonderurlaub ne unbezahlte Freistellung und gut war.
Durch die 50 Euro am Tag wurde das gut aufgefangen.