Autor Thema: [NW] Als Sozialversicherungsfachangestellter Beamter werden  (Read 4051 times)

Sozifa

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Hallo liebe Kollegen,

ich möchte mich hier einmal schlau machen, ob eine „Verbeamtung“ für mich möglich scheint.

Ich bin ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter (Sozifa). Meine Dienststelle im Düsseldorfer Raum hat mich seinerzeit nach dem TVAöD ausgebildet. Die Prüfung habe ich beim MAGS NRW in Düsseldorf abgelegt, welche mir auch die Urkunde ausgestellt hat. Heute bin ich, seit über zehn Jahren Sachbearbeiter und war immer in E8 TVöD gruppiert. Seit der Einführung der Entgeltordnung TVöD bin ich in E9a gruppiert.

Den internen Dienstvorschriften und auch den für uns geltenden Laufbahnrichtlinien nach, kann ein Sozifa hier verbeamtet werden. Leider macht mein Arbeitgeber aber, trotz freier Planstellen, keinen Gebrauch hiervon. Die Gründe hierfür sind mir nicht bekannt.

Nun schreibt eine Landesoberbehörde Stellen aus. Die Vergütung kann bis zur E9a TV-L und A9 m.D. erfolgen. Ergo wären Planstellen vorhanden. Dort kann man übrigens auch eine Ausbildung zum Verwaltungswirten -  Regierungssekretär absolvieren.

Bevor ich mich dort bewerbe und quasi mit der Tür ins Haus falle, wolle ich mich hier erkundigen, ob es überhaupt nach den landesrechtlichen Vorschriften möglich ist, mich mit meinem Berufsbild in ein Beamtenverhältnis im mittleren Dienst einzustellen.

Ich möchte hier nur die rechtliche Seite beleuchten. Ob die Behörde mich überhaupt nehmen möchte ist ja eine ganz andere Sache. Für mich macht jedoch der Arbeitgeberwechsel von E9a TVöD zu E9a TV-L absolut keinen Sinn.


Vielen Dank für eure Beiträge!

Houana

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Unabhängig davon, ob sie dich in ein Beamtenverhältnis übernehmen würden - warum sollte es Sinn machen, von EG 9 a nach BesGr. A 6 zu wechseln, wenn du schon nicht von EG 9a TVöD zu EG 9a TV-L wechseln willst? Und bitte - bevor du jetzt antwortest, dass du ja in A 9 einsteigen würdest usw. informiere dich über die Begriffe „Laufbahn“ und v. a. „Eingangsamt“ und „Regelmäßig zu durchlaufende Ämter“.

Sozifa

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Hallo und guten Morgen,

zunächst Danke das du geantwortet hast.  :)

Ich habe mit diesen Themen (Verbeamtung, Laufbahnen, ect.) nur sehr wenig bis ehr noch nichts zu tun gehabt. Daher meine Frage hier im Forum.


Ein Wort zum TVöD – TV-L.

Weshalb ich nicht als Angestellter nicht wechseln möchte, kann ich dir gerne darstellen:

Bruttoeinkommen

E9a Stufe 4 TVöD = 3748.35 Brutto
E9a Stufe 4 TV-L = 3272.55 Brutto

E9a Stufe 6 TVöD = 4086.04 Brutto
E9a Stufe 6 TV-L = 3777.39 Brutto

Arbeitszeit

TVöD = 39 Stunden
TV-L = 40 Stunden

Eigenanteil zur Betriebsrente

Rheinische Versorgungskasse = Nein
VBL = Ja, 2 % des Nettos


Zur Sache

Bei meinem jetzigen AG gelten eigene Laufbahnverordnungen.

So heißt es z.B. auszugweise:

- Die Prüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten ist die Zugangsvoraussetzung zu der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt.


- Dienstzeiten im öffentlichen Dienst und Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst, die nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet worden sind, sollen auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der des zu übertragenden Amtes entsprochen hat.


- Von den Bestimmungen dieser Richtlinien kann die Verwaltung in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen von

1. einer Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe im Eingangsamt der Laufbahn gemäß § 3 Absatz 3 oder dem Durchlaufen von Ämtern bei Beförderung (§ 10 Absatz 2),

2. der Beförderung während der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit oder der letzten Beförderung (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 3),

3. der weiteren Beförderung innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (§ 10 Absatz 3 Satz 2) oder während der Erprobungszeit gemäß § 10 Absatz 5,

4. Dienstzeitenerfordernissen gemäß § 10 Absatz 6 bis 9),

5. der Probezeit und der Mindestprobezeit nach § 7; sofern dadurch die Probezeit oder Mindestprobezeit nicht auf einen Zeitraum von weniger als drei Monaten verkürzt wird oder

6. Dienstzeiterfordernissen gemäß §§ 15 Absatz 2, 17 Absatz 1.




Beim meinem jetzigen AG muss also scheinbar nicht jede Dienststellung durchlaufen werden. Auch kann daher eine direkte Einstellung in A7, A8 ect. erfolgen. Leider macht mein AG, trotz Dienstherrenfähigkeit, keinen Gebrauch mehr von der Möglichkeit einer Verbeamtung – weder im gehobenen, noch mittleren Dienst. Wie es mit Neueinsteigern im höheren Dienst aussieht, weiß ich nicht.



Frage wäre daher: Gibt es vergleichbare Regelungen im originären Landesdienst und welchen Beruf muss man etwaig erlernt haben?



Ich freue mich über weitere Infos und sage vorab: vielen Dank!

Organisator

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Unabhängig davon, ob sie dich in ein Beamtenverhältnis übernehmen würden - warum sollte es Sinn machen, von EG 9 a nach BesGr. A 6 zu wechseln,

E 9a Stufe 5 = 2.202 € netto und (fast) EdK
A 6 Stufe 5 = 2.204 € netto (ohne Krankenkasse) und noch viel Luft nach oben.

Also erstmal geringe Abschläge in Kauf nehmen und auf die lange Strecke profitieren. So der Sinn.

Fragmon

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Die Rechnung ist jetzt aber nicht optimal.

Eher:
E9a Stufe 5 TV-L 27704,13€ Netto
E9a Stufe 5 TVöD 28571,87€ Netto

A6 Stufe 5 NRW LBG 26270,94 Netto ohne pkv
A6 Stufe 5 NRW LBG 24029,19 Netto mit pkv