Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Interne Bewerbung wird ignoriert
Fitch:
Hallo,
Ich habe mich intern auf eine Stelle Beworben und war der Einzige Bewerber.
Nach wochenlangem Nichtshören, erfahre ich gestern, dass für eben jene Stelle 4 externe Bewerbungsgespräche liefen.
Auf Nachfrage beim Vorgesetzten, wurde nur drum rum geredet und ich solle noch ein Schreiben bekommen.
Ist das rechtens? Heisst es nicht Intern vor Extern?
Das Gespräch mit dem Betriebsrat suche ich noch.
MfG
Fitch
Spid:
Grundsätzlich ja.
Grundsätzlich nein.
Chrille1507:
Warum sollte der AG einen internen Bewerber direkt vorziehen?
Woher wissen Sie denn, dass Sie der einzige Bewerber waren, wenn doch 4 Bewerbungsgespräche liefen?
Britta2:
Wenn sich sonst niemand intern um die Stelle beworben hat und man auf keinen Fall möchte, dass Du die bisherige aufgibst, dann ... 8) :P
inter omnes:
Ob intern oder extern spielt keine Rolle. Einen Bewerber ohne jedwede Begründung vom Auswahlverfahren direkt auszuschließen, wäre jedoch ein Verstoß gegen den im öffentlichen Dienst - auch im Arbeitnehmerbereich - bestehenden Bewerbungsverfahrensanspruch, Art. 33 Abs. 2 GG. Sofern ein Bewerber die formalen Anforderungen der zu besetzenden Stelle erfüllt, ist seine Bewerbung auch in das Auswahlverfahren einzubeziehen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass dieser auch die Stelle am Ende erhalten (muss); hier hat der Arbeitgeber einen recht weiten Ermessensspielraum.
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