Autor Thema: Trennungsgeld, wann steuerpflichtig?  (Read 2285 times)

Stempelritter

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Trennungsgeld, wann steuerpflichtig?
« am: 21.08.2019 23:43 »
Durch Einstellung habe ich Anspruch auf 2 Monate Trennungsgeld nach §6 TGV (tägliche Rückkehr zum Wohnort) erworben. Die einfache Strecke war 80km, die ich komplett mit der Bahn gefahren bin.

Im TG-Bescheid setzt sich der Auszahlungsbetrag aus
  • den Fahrtkosten (Monatskarte)
  • dem Verpflegungszuschuss (2,05€ pro Tag)
zusammen. Soweit okay.

Allerdings wird der Auszahlungsbetrag komplett als "steuerpflichtig" ausgewiesen.
Warum? Ich dachte Trennungsgeld wird erst ab dem 3 Monat steuerpflichtig?
« Last Edit: 21.08.2019 23:49 von Stempelritter »

Stempelritter

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Antw:Trennungsgeld, wann steuerpflichtig?
« Antwort #1 am: 22.08.2019 00:04 »
Ich habe die Antwort jetzt DOCH selbst gefunden, Seite 3:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Reisekosten/Uebersicht_Lohnsteuer_RK_TG_UK.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr (§ 6 TGV)
+
Unbefristete Maßnahmen oder zeitl. Befristung von mehr als 48 Monaten (erste Tätigkeitsstätte)
=
steuerpflichtig ab dem 1. Tag der Maßnahme