Autor Thema: [Allg] Bewerbung auf Beamtenstelle als Dienstordnungsangestellter  (Read 8790 times)

annasilie007

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Hallo liebe Forenmitgleider,

ich weiß gar nicht, welches Forum für mich das Richtige ist. Ich bin Dienstordnungsangestellte bei einer Unfallkasse und damit beim Land beschäftigt. Ich werde also wie ein "richtiger" Beamter nach A13 im höheren Dienst bezahlt. Jedoch ist man als Dienstordnungsangestellter ja weder richtiger Beamter noch Angestellter. Letztendlich habe ich ja einen privaten Vertrag, der jedoch die Bezahlung als Beamter regelt. Nun spiele ich mit dem Gedanken mich auf eine andere Stelle zu bewerben. Ich habe auch schon eine im Auge, diese ist nur für Beamte mit A13/A14 ausgeschrieben, ebenfalls beim Land. Jetzt frage ich mich, ob man mich denn nun als Beamter oder Angestellter sieht? Ist das überhaupt so möglich? Sollte ich die Stelle bekommen, wäre ich dann gleich "normaler" Beamter?

Auch frage ich mich, was ist, wenn ich eine passende "Angestellten-Stelle" finden würde? Was passiert dann bei einer "Kündigung? Müssten dann Sozialbeiträge nachgezahlt werden? Wenn ja von wem? Diese Sonderstellung von Dienstordnungsangestellten finde ich echt schwierig und ich weiß nicht so recht, wie ich mich beruflich orientieren kann?

Es wäre toll, wenn jemand dazu was weiß!

Danke,
Anna
« Last Edit: 17.08.2019 01:31 von Admin2 »

Chrille1507

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Hallo,

wenn Sie sich auf eine Beamtenstelle bewerben wollen, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Da spielt Ihr bisheriger Arbeitgeber keine Rolle.

Aber um die Frage zu beantworten, man "sieht" als Beschäftigten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, genau wie Tarifbeschäftigte.

bgler

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Hallo Anna,

aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass DO-ler Beamtenstellen besetzen können bzw. die Voraussetzungen hierfür durch den DO-Status erfüllt sind. Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass demnächst keine DOler mehr eingestellt werden sondern diese 1:1 durch "richtige" Beamte ersetzt werden und es gemeinsame Stellenpläne für DOler und Beamte geben soll.

Mit deinen Eigenschaften als DOler wirst du Beamten gleichgesetzt und keineswegs versicherungspflichrigen Tarifangestellten.

Wenn du aus dem DO-/Beamtenverhältnis ausscheidest, wirst du durch deinen Dienstherrn (hier: UK) in der RV nachversichert. Nachzahlen musst nichts.

annasilie007

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Hm, damit habe ich zwei völlig gegensätzliche Aussagen. Auch im Vorfeld habe ich das so in Erfahrung gebracht, einer sagt so, einer so. Auch, dass es bald keine DOler mehr geben soll, habe ich gehört, aber man findet dazu nichts. Was würde dann mit der bereits bestehenden passieren, bleiben diese DOler oder werden sie als "richtige" Beamte  berufen?

Bei uns werden immer noch Stellen als DOler ausgeschrieben.

Ich würde mich freuen weiter Erfahrungsberichte zu lesen. 

Casiopeia1981

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Wichtig: Welches Bundesland?

annasilie007

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Sachsen-Anhalt

Casiopeia1981

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So ganz einfach geht es nicht.

Ich bin jetzt nicht so fit im LSA-Recht.

Von der Grundkonstruktion her: Du musst kündigen, gleichzeitig wird ein Beamtenverhältnis begründet. Des Weiteren muss die Laufbahnbefähigung durch die neue Dienststelle festgestellt werden (wenn du nicht Juristin bist). Des Weiteren muss der Dienstherr feststellen, dass die Zeit als DO-Angestellter pensionswirksam war.

Es könnte auch sein, dass ein Antrag beim Landespersonalausschuss gestellt werden muss.

Einfach das Gespräch mit der neuen Dienststelle führen. Bei DO-Angestellten gehen da in der Regel die Augenbrauen nach oben, weil man das nicht kennt. Gerade in Sachsen-Anhalt, wo man eh nicht viele Beamte hat und auch nur sehr wenige DOler herrscht dort wahrscheinlich Ratlosigkeit, wenn du vorstellig wirst.


Casiopeia1981

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Was hast du für eine Ausbildung?

annasilie007

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Danke für deine Rückmeldung. Das mit der Kündigung bereitet mir irgendwie Bedenken, denn ich möchte ja meine Pensionsansprüche nicht verlieren. Ich bin von der Ausbildung Wirtschaftsinformatiker (Uni, Diplom). Ich fühle mich etwas gefangen in diesem DO Konstrukt. Und da man ja nur noch bei Unfallkassen oder Krankenkassen (stellen ja schon seit 1993 keine DOler mehr ein) DOler sein kann, ist die berufliche Weiterentwicklung ziemlich eingeengt. Mir wäre natürlich eine richtige Beamtenstelle lieber.

Sind das nur Gerüchte, dass DOler Beamten gleich gesetzt werden sollen? Höre schon lange davon, aber man liest nichts und keiner weiß was davon?


bgler

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Bei uns in der BG kannst du auch weiterhin DO-ler sein, wir suchen unermüdlich ;-)

Jetzige DO-ler, also auch du, bleiben DO-ler und werden NICHT zu Beamten. Ein Referentenentwurf des BMAS sieht die Abschaffung des DO-Rechts durch eine entsprechende Änderung des SGB VII vor. Aktuell läuft die Anhörung der Gewerkschaften, im Oktober soll die Lesung im Parlament stattfinden. Im Gegenzug sollen die UV-Träger Dienstherrnfähigkeit erlangen, sofern sie diese nicht bereits besitzen (z.B. LBG), und zukünftig dann Beamte statt DO-ler einstellen können. Was sich dadurch hauptsächlich ändert? Dass es nach einer Übergangsfrist keine "Dienstanwärter" mehr gibt sondern "Beamtenanwärter", die anschließend in einem Beamtenverhältnis und nicht in einem DO-Verhältnis stehen.. Für jetzige DO-ler ändert sich rein gar nichts.

Über das Thema hatten beispielsweise Verdi (FG SV – BG/UK/LBG) und GdS berichtet.

annasilie007

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Ich habe gerade intensiv gegoogelt und auch bei Verdi entsprechende Artikel gefunden. Mich würde mal dieser Referentenentwurf interessieren. Habe ihn leider nicht gefunden, einige andere schon.

Gesetz dem Fall es kommt zur Zustimmung,  von welchem Zeitraum reden wir, bis dies umgesetzt wird? Für mich zwar zu spät, aber einfach mal aus Interesse.

Casiopeia1981

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hier wird gerade vieles miteinander vermengt und durcheinander geworfen.

Zum einen: Schaue mal in die Satzung der UK Sachsen-Anhalt... Die hat bereits wie andere UKn bereits die Dienstherrenfähigkeit. Da musst du auf nichts warten. Es wäre relativ simpel, dich zu verbeamten, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich wäre als DO-Angestellte an Deiner Seite tiefenentspannt. Du hast alle Rechte und Pflichten einer Beamtin aus LSA. Ich kenne mich im Laufbahnrecht des Landes nicht gut aus, aber es könnte sein, dass du nicht die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen würdest.