Autor Thema: [TV-L] Höhergruppierung allgemein - Hier: Irreführende Formulierung  (Read 3749 times)

Antiker

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Hallo,

ich wollte mal darauf hinweisen, dass unter TV-L - Höhergruppierung eine falsche bzw. irreführende Formulierung steht.

Zitat
(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Schon die Einleitung impliziert ja, dass das Nachfolgende ein absolutes Faktum ist. Also in Bezug auf "Mathematiker/Informatiker" = wahr oder falsch / 0 oder 1 (Es wäre schön, wenn es so wäre. Aber Dieses nur mal am Rande  ;) )

Es geht mir um den zweiten Satz "Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist." Wenn diese Aussage zutreffen würde, dann würde am Beispiel (9a - S5 nach 9b - S4) die Höhergruppierungsmatrix falsch sein. Denn dort steht ja 9a - S5 = 3667,36€  kommt nach 9b - S4 = 3667,36€.

NUR, aus zwei gleichen Zahlen lässt sich (mit meinem bescheidenen Wissen) leider keine Differenz bilden. 

Wäre es daher nicht sinnvoller und auch zutreffender, wenn hier die orignal Formulierung aus dem TV-L stehen würde? :

Protokollerklärung zu § 17 Absatz 2 Satz 6:
(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-jenigen  Stufe  zugeordnet,  in     der  sie  mindestens  ihr  bisheriges  Tabellenentgelt  erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2;

Gruß und schönes WE

Antiker

Spid

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Selbstverständlich können Minuend und Subtrahend identisch sein, die Differenz ist dann 0.

Minimale Kenntnisse des TV-L oder zumindest die Fähigkeit, ihn zu lesen, führen im übrigen zu der Erkenntnis, daß die PE zu §17 Abs. 2 Satz 6 mitnichten den behaupteten Inhalt hat.

Antiker

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Ja, da hast Du grundsätzlich Recht. Aus mathematischer Sicht können der Minuend und der Subtrahend gleich sein und die Differenz wäre gleich 0.

Aber, das Ergebnis der Subtraktion zweier natürlicher Zahlen ist jedoch nur dann wieder eine natürliche Zahl, wenn der Minuend größer als der Subtrahend ist. Sind Minuend und Subtrahend gleich, erhält man als Ergebnis zwar die Zahl Null, die oft auch zu den natürlichen Zahlen gezählt wird, aber eben nicht immer. Oder genauer gesagt, sollte das vorher definiert sein.

Auf die Eingruppierungsregel bezogen bzw. hier in Bezug auf den Satz „Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.“, halte ich den Wert 0 aber weder für natürlich noch kann man daraus herleiten bzw. begründen, dass man bei „gleichem Betrag“ eine Stufe herunterfällt.

Des Weiteren, wenn man sich die Liste der deutschen Synonyme für „Differenz“ anschaut, findet man dort u.a. die Worte „Unterschied, Verschiedenheit, Abweichung“. Was wohl die natürliche bzw. gängige Bedeutung / Auslegung des Wortes Differenz darstellt.
 
In diesem Kontext kann man eigentlich nicht ernsthaft behaupten, dass eine „minimale Gehaltsdifferenz“ auch Null sein kann.

Zitat
Minimale Kenntnisse des TV-L oder zumindest die Fähigkeit, ihn zu lesen, führen im übrigen zu der Erkenntnis, daß die PE zu §17 Abs. 2 Satz 6 mitnichten den behaupteten Inhalt hat.
Also da hat sich in der Tat ein Copy and Paste-Fehler eingeschlichen. Richtigweise sollte es heißen:

§ 17 Absatz 4 (TV-L)

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_VT.pdf

Wie ich in meinem vorigen Post ja bereits geschrieben habe, ist der Sachverhalt dort ja eindeutiger formuliert.
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Witzigerweise, gibt es aber noch eine dritte Formulierung / Auslegung des § 17 Absatz 4.
Diese stützt sogar die auf der ÖD.info-Webseite (TV-L – Höhergruppierung) vorhandene Formulierung bzw. meine Interpretation selbiger.  Der Text lautet:

"Höhergruppierungen erfolgen, wenn eine höherwertige Tätigkeit dauerhaft auszuüben ist oder sich Eingruppierungsregelungen ändern. Dies richtet sich nach der → Entgeltordnung. Nach einer Höhergruppierung wird das Entgelt aus der nächsthöheren regulären Stufe der höheren → Entgeltgruppe gezahlt, deren Betrag das bisherige Entgelt übersteigt, mindestens der → Garantiebetrag. Wird bei der Höhergruppierung eine Entgeltgruppe übersprungen, ist die Stufe zunächst aus der übersprungenen Entgeltgruppe zu ermitteln und dann die Stufe der Entgeltgruppe, in die die Höhergruppierung erfolgt."

Zu finden ist der Text in dem Dokument „Kleines ABC des TV-L“ auf Seite 51. Siehe nachfolgenden Link:

https://www.gew.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=72033&token=98e842b49dd2278913bf33c4654123da204777bb&sdownload=&n=GEW_TVL_ABC_web.pdf


Spid

  • Gast
Bei der Bildung einer Differenz ist man von der Definition her nicht auf die Menge der natürlichen Zahlen begrenzt, weshalb der entsprechende Einwand unbeachtlich ist - ebenso wie der Hinweis auf den allg. Sprachgebrauch, da ja im
einleitenden Satz explizit auf die mathematische Bedeutung hingewiesen wird. Deine Einwände gehen mithin allesamt fehl.

Daß so ein Murks von der GEW verbreitet wird, ist nicht witzig, sondern vielmehr traurig. Wie soll eine Gewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, wenn sie nicht einmal den Inhalt der von ihr selbst mit ausgehandelten Bestimmungen kennt? Naja, typisch DGB-Gewerkschaft.

Antiker

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Bei der Bildung einer Differenz ist man von der Definition her nicht auf die Menge der natürlichen Zahlen begrenzt, weshalb der entsprechende Einwand unbeachtlich ist - ebenso wie der Hinweis auf den allg. Sprachgebrauch, da ja im
einleitenden Satz explizit auf die mathematische Bedeutung hingewiesen wird. Deine Einwände gehen mithin allesamt fehl.
Leider richtig.

Daß so ein Murks von der GEW verbreitet wird, ist nicht witzig, sondern vielmehr traurig. Wie soll eine Gewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, wenn sie nicht einmal den Inhalt der von ihr selbst mit ausgehandelten Bestimmungen kennt? Naja, typisch DGB-Gewerkschaft.
Auch richtig! Und besonders schlimm, da der vom TV-L abweichende und damit nicht rechtsgültige Text im Zweifel große Enttäuschungen produziert.

Daher komme ich wieder zurück auf meinen einleitenden Post bzw. mein eigentliches Anliegen. Unter vorbehaltlicher Berücksichtigung, dass der größte Teil der sich hier informierenden Tarifbeschäftigten wohl keinen juristischen oder wissenschaftlich mathematischen Hintergrund haben.

Was spricht dagegen, auch hier im Forum bzw. auf der Webseite "öffentlicher-dienst.info" unter dem Punkt "TV-L - Höhergruppierungen" den gleichen, eindeutigen und leicht verständlichen original Text des § 17 Absatz 4 (TV-L) zu verwenden?

Zitat
(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe  zugeordnet,  in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2;...........

Anstatt der hier vorzufindenden selbst gewählten Formulierung:
Zitat
(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Spid

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Welchen Sinn macht es, eine vollständig redundante Information anzubieten, wenn man auch eine anbieten kann, die einen Mehrwert bietet? Zumal die Erfahrung im Forum zeigt, daß der Tariftext entweder doch nicht so leicht verständlich ist oder die Beschäftigten im öD besonders blöd sind...

werop

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Was spricht dagegen, auch hier im Forum bzw. auf der Webseite "öffentlicher-dienst.info" unter dem Punkt "TV-L - Höhergruppierungen" den gleichen, eindeutigen und leicht verständlichen original Text des § 17 Absatz 4 (TV-L) zu verwenden?
die hohe Zahl an Juristen?  ;D

nichts_tun

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Zitat
(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Ich finde den Satz nicht "irreführend" und musste schmunzeln, als ich ihn gelesen habe.


Selbstverständlich können Minuend und Subtrahend identisch sein, die Differenz ist dann 0.

Das wiederum kam überraschend, nachdem ich den Eingangspost gelesen hatte. ;D ;D