Die Behauptung, es gäbe keine Entgeltgruppe 9.2, ist postfaktischer Natur. Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 10.1 lautet schließlich „Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9.1 oder 9.2 herausheben“.