Autor Thema: Krankschreibung Wochenende - Keine Frage zur 3 Tages Frist  (Read 9910 times)

Frankensalamander

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Liebes Forum,

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum Wochenende. Ich war nun eine geraume Zeit (über 6 Woche) krank und war grundsätzlich von Montag bis Freitag krank geschrieben.

Mein AG verlangt nun nachträglich AU-Bescheinigungen zu den entsprechenden Wochenenden mit dem Hinweis, dass TB sich auch über das Wochenende arbeitsunfähig schreiben lassen müssen, da sie da ja nicht gesund waren.

Da ich ziemlich konfliktscheu bin, wollte ich mal hier nachfragen, ob das so rechtens ist, bevor ich meinen Arzt belämmere.

Ich bin TB beim Bund. 5 Tage Woche mit Arbeitspflicht Mo-Fr.

e: Topic korrigiert
« Last Edit: 12.08.2019 12:52 von Frankensalamander »

WasDennNun

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Du warst also immer Montags beim Arzt und hast dann wieder für 5 Tage eine AU erhalten?
Aufgrund der gleichen oder einer anderen Erkrankung?
Als Erst- oder Folgebescheinigung?

Spid

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Der Arzt dürfte dem Begehren überhaupt nicht nachkommen, da eine AU-Bescheinigung nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ausgestellt werden darf, die hier nicht gegeben sind. Sofern der AG nicht beweisen kann, daß die AU auch am WE bestand, ist es problemlos möglich, das Ansinnen des AG ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

Frankensalamander

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Du warst also immer Montags beim Arzt und hast dann wieder für 5 Tage eine AU erhalten?
Aufgrund der gleichen oder einer anderen Erkrankung?
Als Erst- oder Folgebescheinigung?


Montags bzw. Dienstags beim Arzt. Zunächst öfter Erstbescheinigung seit Beginn Juli dann Folgebescheinigungen.

Erkrankung war grundlegend die selbe aber wurde erst spät erkannt, zu Beginn teilweise unterschiedliche Symptone (daher auf AU zunächst verschiedene Krankheiten als am Ende).

WasDennNun

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Wenn der Arzt jeden Montag eine Folgebescheinigung ausgefüllt hat und unnötigerweise, da es unausgefüllt bleiben kann, ein Datum im Feld "arbeitsunfähig ab" eingetragen hat, der sich nicht mit dem Datum der jeweiligen Erstbescheinigung korreliert, sondern jeweils den aktuellen Montag eingetragen hat, dann ist da was inkonsistent, denn dann wäre es ja keine Folgebescheinigung, sondern eine Erstbescheinigung (auch wenn es jeweils mit der gleichen Diagnose versehen ist) oder eine fehlerhafte ausgefüllte Folgebescheinigung.
Dort wo eine Folgebscheinigung ausgefüllt wurde, sollte also das WE mit inkludiert sein beim Tage zählen.
Dort wo jeweils Erstbescheinigung steht, hat der AG nichts zu vermelden, wie Spid schon ausführte, da man davon ausgehen muss, dass du am WE gesund warst.

Und wenn du erst Dienstag die AU übermittelst hast, obwohl du Montag krank warst, dann könnte das arbeitsrechtliche Folgen haben.
Zumindest würde ich als AG zukünftig von dir immer ab dem ersten Tag die AU verlangen, damit es nicht solche Grauzonen gibt.




Laemat

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Wobei man immer noch fragen darf, was der AG davon hat. Soll es wirklich nur um die 6 Wochenfrist gehen?

WasDennNun

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Was wenn der AG stumpf nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung einstellt, da er ja nicht ersehen kann, ob es eine oder mehrere Krankheiten sind.
Auch wenn fehlerhafte AUs vom Arzt ausgestellt werden, kann das für den Arzt folgen haben, die der AG evtl. korrigiert haben möchte um nicht klagen zu müssen.
Und wenn der AN sich nicht am WE krankmeldet, obwohl er durchgängig krank ist, dann ist es zweifelhaft, was dort passieren kann.
Und wenn irrtümlicherweise , wegen unklarer Diagnose zunächst von unterschiedlichen Krankheiten ausgegangen wurde, dann lässt sich das sicherlich im Nachgang klären.

D-x

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Was wenn der AG stumpf nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung einstellt, da er ja nicht ersehen kann, ob es eine oder mehrere Krankheiten sind.

Soweit ich weiß war vor einigen Jahren geplant, im Rahmen des EEL-Verfahrens eine Abfrage der Vorerkrankungen bei der Krankenkasse auf elektronischem Weg zu ermöglichen, also aus der Entgeltabrechnungssoftware heraus. Das müsste es, sofern der Plan nicht aufgegeben wurde, eigentlich inzwischen umgesetzt sein...
Hintergrund war, dass diesbezügliche Rückfragen auf analogem Wege zum einen umständlich und zeitintensiv und/oder datenschutzrechtlich bedenklich waren.

Kat

  • Gast
Zudem kann es noch Probleme mit Krankengeld von der Krankenkasse geben aufgrund der Lücken. Die sind da sehr strikt. Wenn eine Lücke ist, ist er nicht krank und die KV zahlt kein Krankengeld.

Spid

  • Gast
Macht ja nichts. Wenn er nicht arbeitsunfähig geschrieben war, hatte er ja Anspruch auf Entgelt.