Wenn der Arzt jeden Montag eine Folgebescheinigung ausgefüllt hat und unnötigerweise, da es unausgefüllt bleiben kann, ein Datum im Feld "arbeitsunfähig ab" eingetragen hat, der sich nicht mit dem Datum der jeweiligen Erstbescheinigung korreliert, sondern jeweils den aktuellen Montag eingetragen hat, dann ist da was inkonsistent, denn dann wäre es ja keine Folgebescheinigung, sondern eine Erstbescheinigung (auch wenn es jeweils mit der gleichen Diagnose versehen ist) oder eine fehlerhafte ausgefüllte Folgebescheinigung.
Dort wo eine Folgebscheinigung ausgefüllt wurde, sollte also das WE mit inkludiert sein beim Tage zählen.
Dort wo jeweils Erstbescheinigung steht, hat der AG nichts zu vermelden, wie Spid schon ausführte, da man davon ausgehen muss, dass du am WE gesund warst.
Und wenn du erst Dienstag die AU übermittelst hast, obwohl du Montag krank warst, dann könnte das arbeitsrechtliche Folgen haben.
Zumindest würde ich als AG zukünftig von dir immer ab dem ersten Tag die AU verlangen, damit es nicht solche Grauzonen gibt.