Liebe Community,
da ich leider bislang im Internet eher widersprüchliche Aussagen zur Jahressonderzahlung gefunden habe, versuche ich hier mein Glück
Befinde mich seit 01.06.19 in einem Beschäftigungsverhältnis, auf das der TVöD-K Anwendung findet. Nach § 20 TVÖD-K werden bezüglich der Jahressonderzahlung die Höhe des Gehalts der Monate Juli bis September zugrunde gelegt. Bedeutet dies konkret in meinem Fall, dass ich die volle Jahressonderzahlung erhalte, sofern ich in diesem Zeitraum ununterbrochen und bis zum 01.12. beim selben Arbeitgeber beschäftigt bin und obwohl das Beschäftigungsverhältnis erst im Juni begann, oder wird von der Zahlung doch etwas abgeknapst?
Vielen Dank schonmal