Autor Thema: Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung  (Read 20275 times)

Nobody

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
« Antwort #30 am: 21.08.2019 13:02 »
Mich würde ja interessieren, ob er tatsächlich den Begriff "Entgeldgruppe" in seinem Schreiben verwendet hat.  ;D

yamato

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
« Antwort #31 am: 22.08.2019 06:55 »
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
 Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?

Dann läuft dein Tipp ins Leere.

Wie ich bereits schrieb die Gerichtskosten halten sich in Grenzen, nur ein Anwalt wäre ggf. etwas teurer, aber immernoch bezahlbar mit einer E10. Wenn ich so überzeugt von meiner Meinung wäre wie der TE würde ich klagen.

Vielleicht würde ihm ein versierter Anwalt auch von der Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten abraten, dann hätte er auch noch eine Meinung außerhalb des Forums

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
« Antwort #32 am: 22.08.2019 08:04 »
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
 Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?

Dann läuft dein Tipp ins Leere.

Wie ich bereits schrieb die Gerichtskosten halten sich in Grenzen, nur ein Anwalt wäre ggf. etwas teurer, aber immernoch bezahlbar mit einer E10. Wenn ich so überzeugt von meiner Meinung wäre wie der TE würde ich klagen.

Vielleicht würde ihm ein versierter Anwalt auch von der Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten abraten, dann hätte er auch noch eine Meinung außerhalb des Forums
Warum sollte er? Tarifliche Regelungen sind doch vollkommen unbedeutend und spiegel ja nur einen Verhandlungsrahmen wieder, bei dem ggfls. der AG sich ein zu enges Korsett geschnürt hat.

Der TE hat eine Meinung darüber wie hoch er zu bezahlen ist und bietet unter diesen Bedingungen seine Festanstellung an. Der AG kann darauf eingehen oder im signalisieren, dass man ihm nur ein niedrigeres Angebot anbieten will (kann). Dann geht man getrennter Weg oder bleibt zusammen, das ist doch normales Geschäftsverhalten.
Dazu muss man sich nicht mit Tarifrecht beschäftigen, damit kann sich der AG beschäftigen, wenn der AG meint (oder muss) es in seinem Tarifkorsett einzupassen.
Insbesondere wenn der Fachvorgesetzte signalisiert, dass er den AN behalten möchte.

Das ist weder bockig noch blöde, ich habe es nicht anders gemacht. Der öD ist ja nicht der einzige AG auf dem Markt.

Spid

  • Gast
Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
« Antwort #33 am: 22.08.2019 08:10 »
Nein, das ist weder bockig noch blöde. Es ist völlig okay zu sagen: "Das ist meine Arbeitskraft wert, darunter mache ich es nicht". Das hat der TE aber nicht getan. Er hat unter eindrucksvoller Demonstration seiner diesbezüglichen Unzulänglichkeiten behauptet, die auszuübende Tätigkeit entspräche der E12. Das ist etwas völlig anderes.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
« Antwort #34 am: 22.08.2019 08:32 »
Nein, das ist weder bockig noch blöde. Es ist völlig okay zu sagen: "Das ist meine Arbeitskraft wert, darunter mache ich es nicht". Das hat der TE aber nicht getan.
Die E12 habe ich mit meiner Leistung, Vorraussetzung und Verantwortung verdient.
Nun ich würde der Personalabteilung folgendes schreiben:
 Sofern mir zukünftig Tätigkeiten, die zu der Entgeltgruppe E12 führen, übertragen werden, werde ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Danke WasDennNun!
Wenn ich dieses Danke richtig deute, und er eine meiner Empfehlung entsprechendes Schreiben geschrieben hat, dann hat er es doch getan.

Spid

  • Gast
Antw:Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
« Antwort #35 am: 22.08.2019 08:34 »
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Was er jedenfalls getan hat, ist das:
Er hat unter eindrucksvoller Demonstration seiner diesbezüglichen Unzulänglichkeiten behauptet, die auszuübende Tätigkeit entspräche der E12.
Und das ist bockig und blöde.