Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 4513 times)

Theonescrub

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Höhergruppierung
« am: 20.08.2019 09:41 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen. :)

Erstmal zu meinen Eckdaten:

Ich bin seit dem 01.10.2015 als technischer Angestellter bei einer Kommune angestellt.
Als Abschluss haben ich den staatl. gepr. Bautechniker und mache die Arbeit des Baukontrolleurs im Sonderbau.
Ich wurde in die E9b übergeleitet.

Nach einer Zeit stelle ich fest, dass die anderen Baukontrolleure in den Bezirken ganz andere Arbeit machten als ich und  stellte ich einen Antrag auf Höhergruppierung.

Den Antrag stellte ich am 01.11.2017.

Nach 21 Monaten, etlichen Gesprächen und mehrfachen Begutachtungen habe ich nun endlich das Ergebnis.

Meine Stelle wird mit E10 bewertet  ;D

Nun meine Frage:

Ich habe in meiner Abrechnung gesehen, dass ich rückwirkend zum 01.11.2017 die Vergütung bekommen habe und meine Erfahrungsstufe von 3 zu 2 geändert wurde.

Ist das so korrekt?
Ich bin am 01.10.2018 in die Erfahrungsstufe 3 gekommen und werde jetzt zurückgestuft  :o

Steht mir die Vergütung nicht seit dem 01.10.2015 zu, da ich von da an die selben Aufgaben erledige und sich in meinem Bereich nichts geändert hat?
Die Stelle gab es vorher noch nicht und deswegen habe ich mich so bemüht die Stellenbeschreibung zu ändern.

Ich habe mich zwar intensiv mit dem Thema beschäftigt, stehe aber gerade total auf dem Schlauch.

Ich hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt und bin für jede Antwort sehr dankbar.


Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 20.08.2019 09:44 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuüebenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA wirkte stets auf den 01.01.2017 zurück. Andere Anträge auf Höhergruppierung gab und gibt es nicht.

Theonescrub

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 20.08.2019 10:05 »
Hallo Spid,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die "auszuübende Tätigkeit" ist seit dem 01.10.2015 immer gleich geblieben.

Verstehe ich das dann so, dass sie mir zum 01.01.2017 die Vergütung hätten zahlen müssen?
Und beginnt die neue Stufenlaufzeit auch zum 01.01.2017?

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 20.08.2019 10:14 »
Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht verändert hat und in 2017 ein Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA gestellt wurde, dann erfolgte die Höhergruppierung am 01.01.2017 unter den dann gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Umständen. Die Stufenlaufzeit begann zu diesem Zeitpunkt von vorn.

Danielle

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 22.08.2019 09:04 »
Wenn Du die EG 10 bekommen hast, kann da auch Glück dabei gewesen sein. Denn bei den Ingenieuren erfordert sie den Abschluss eines technisch-ingenierwissenschaftlichen Studiengangs.

Wenn Du "nur" staatlich geprüfter Techniker bist, dann erfüllst Du die Anforderungen an die Person nicht. Nach Nr. 2 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) bist Du dann eigentlich in die nächst niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert, sofern Du nicht die Voraussetzungen als "sonstiger Beschäftigter" erfüllst.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 22.08.2019 09:11 »
Nein, tut sie - wie Du selbst ausführst - nicht. Es handelt sich lediglich um eine substituierbare Voraussetzung in der Person. Zwischen den Parteien ist offenkundig nicht strittig, daß der TE "sonstiger Beschäftigter" ist.