Hallöchen,
in Sachsen gibt es derzeitig außerhalb des Jurastudium keine Möglichkeit, die Voraussetzungen für die LG 2.2 im Bereich der allgemeinen Verwaltung innerhalb eines Studiums zu erhalten. Um eine Öffnung vorzunehmen besagt eine VwV, dass wenn man ein Dipl. bzw. Master besitzt und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der LG 2.2 besitzt, eine Laufbahnbefähigung anerkannt wird.
Nun gibt es viele Beamte die mit einem Bachelor in der LG 2.1 verbeamtet wurden und später einen Master berufsbegleitend erworben haben.
Nun besteht das Problem, dass man Beamten A9-A12 keine LG 2.2 Aufgaben übertragen will.
Das hat für Folge, dass sie die Berufserfahrung nur erlangen können, wenn sie sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, drei Jahre als Tarifbeschäftigter tätig sind und sich danach neu in der LG 2.2 verbeamten können, wenn die Altersgrenzen noch nicht überschritten sind.
Das Risiko gehen natürlich nur die wenigstens ein.
Habt ihr Ideen, wie man das Problem praktisch lösen könnte?
Eine Beurlaubung und Abschluss eines AV beim Arbeitgeber ist mE nicht möglich.