BAG, Urteil v. 08.05.2001 - 9 AZR 179/00: Die Wahl zum Oberbürgermeister ist für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ein wichtiger Grund im Sinne von § 50 Abs. 2 BAT-O, Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu beantragen. Gilt mithin dann auch für Sonderurlaub nach §28 TVÖD.