Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter
Wastelandwarrior:
technisch dann einfach als "Beurlaubung" ohne Entgelt.
doktor-jeckyll:
Vielen Dank! Aber ein konkreter Anspruch darauf lässt sich nirgends herleiten, oder?
Spid:
BAG, Urteil v. 08.05.2001 - 9 AZR 179/00: Die Wahl zum Oberbürgermeister ist für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ein wichtiger Grund im Sinne von § 50 Abs. 2 BAT-O, Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu beantragen. Gilt mithin dann auch für Sonderurlaub nach §28 TVÖD.
doktor-jeckyll:
Vielen Dank.
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