Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Freistellung eines Beschäftigten wegen Wahl kommunaler Wahlbeamter

<< < (2/2)

Wastelandwarrior:
technisch dann einfach als "Beurlaubung" ohne Entgelt.

doktor-jeckyll:
Vielen Dank! Aber ein konkreter Anspruch darauf lässt sich nirgends herleiten, oder?

Spid:
BAG, Urteil v. 08.05.2001 - 9 AZR 179/00: Die  Wahl  zum  Oberbürgermeister  ist  für  einen  Angestellten  im  öffentli­chen  Dienst  ein  wichtiger  Grund  im  Sinne  von  § 50  Abs.  2  BAT-O,  Son­derurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu  beantragen. Gilt mithin dann auch für Sonderurlaub nach §28 TVÖD.

doktor-jeckyll:
Vielen Dank.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version