Autor Thema: Höhe der Jahressonderzahlung nach TVöD-K (VKA) bei Beschäftigungsbeginn 01.06.  (Read 2879 times)

UFO

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Liebe Community,

da ich leider bislang im Internet eher widersprüchliche Aussagen zur Jahressonderzahlung gefunden habe, versuche ich hier mein Glück :)
Befinde mich seit 01.06.19 in einem Beschäftigungsverhältnis, auf das der TVöD-K Anwendung findet. Nach § 20 TVÖD-K werden bezüglich der Jahressonderzahlung die Höhe des Gehalts der Monate Juli bis September zugrunde gelegt. Bedeutet dies konkret in meinem Fall, dass ich die volle Jahressonderzahlung erhalte, sofern ich in diesem Zeitraum ununterbrochen und bis zum 01.12. beim selben Arbeitgeber beschäftigt bin und obwohl das Beschäftigungsverhältnis erst im Juni begann, oder wird von der Zahlung doch etwas abgeknapst?

Vielen Dank schonmal  :)

Lars73

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Nein. Du bekommst 7/12 der Jahressonderzahlung welche du bekommen würdest, wenn du das ganze Jahr tätig warst. Die Monate von Juli-September sind die Berechnungsgrundlage der Höhe des Monatseinkommens welches dann mit dem Faktor (abhängig von der Entgeltgruppe) und ggf. um Monate ohne Einkommen (z.B. weil noch nicht beim Arbeitgeber beschäftigt) gekürzt.

UFO

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Vielen Dank für die Info! Ist jetzt klarer geworden.