Autor Thema: TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile  (Read 8330 times)

Wastelandwarrior

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Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
« Antwort #15 am: 28.08.2019 13:14 »
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
Das ergibt sich daraus, ob deine Tätigkeiten vor der TV-L-Zeit im BAT oder im MTArb eingruppiert bzw. eingereiht waren. Das erkennt man z.B. an Teil, Abschnitt, Unterabschnitt und Fallgruppe deiner EG.

TV-Ler

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Antw:TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
« Antwort #16 am: 28.08.2019 13:27 »
Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
Wie meinen?

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
BAT = Bundes Angestellten Tarifvertrag = Angestelltentätigkeiten
MTArb = Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder = Arbeitertätigkeiten