Autor Thema: Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner  (Read 13152 times)

DiVO

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Und die Verwaltung findet so schnell keinen neuen Lohnbuchhalter  ;D :-X
[/quote]

Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

starsky01

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Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

Deswegen lasse ich es jetzt einfach mal darauf ankommen. Und wenn es keine Einigung gibt, vielleicht zieht das  ;)

Kaiser80

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Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

Deswegen lasse ich es jetzt einfach mal darauf ankommen. Und wenn es keine Einigung gibt, vielleicht zieht das  ;)

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber aus Erfahrung:
Die von dir genannten Aufgaben "Lohnbuchhaltung" kann ein frisch ausgebildeter ein/e Steuerfachangestellter nach ner Einarbeitung von 2-3 Monaten im Schlaf. Deren Gehaltsspanne bewegt sich so zwischen 1.600 und 2.600 brutto -> Selbst für deine E6 findet dein AG garantiert ne unterbezahlt/en Steuerfachangestellten, egal wie "Dorf" es bei euch ist.
Also mit dem Blatt würd i nit pokern...


starsky01

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Das sind doch die besten Voraussetzungen für Verhandlungen.

Deswegen lasse ich es jetzt einfach mal darauf ankommen. Und wenn es keine Einigung gibt, vielleicht zieht das  ;)

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber aus Erfahrung:
Die von dir genannten Aufgaben "Lohnbuchhaltung" kann ein frisch ausgebildeter ein/e Steuerfachangestellter nach ner Einarbeitung von 2-3 Monaten im Schlaf. Deren Gehaltsspanne bewegt sich so zwischen 1.600 und 2.600 brutto -> Selbst für deine E6 findet dein AG garantiert ne unterbezahlt/en Steuerfachangestellten, egal wie "Dorf" es bei euch ist.
Also mit dem Blatt würd i nit pokern...

Dann ist die Frage, wieso ein Jahr lang ein Personalsachbearbeiter und Entgeltabrechner mit Kenntnissen im TVöD, Beamtenrecht, Kindergeldrecht, Verwaltungsrecht u. ä. gesucht wurde, für welche ich jetzt aktuell alle Seminare besucht habe... ich denke schon, dass ich in meinem Fall schon damit rechnen kann, dass keiner das einfach so hinnimmt..

D-x

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Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber aus Erfahrung:
Die von dir genannten Aufgaben "Lohnbuchhaltung" kann ein frisch ausgebildeter ein/e Steuerfachangestellter nach ner Einarbeitung von 2-3 Monaten im Schlaf.

Auch wenn Deine Beschreibung der Sicht der Arbeitgeber vermutlich zutreffend, und die Bezahlung im ÖD tatsächlich auch so ist, aber ich warne davor, diesen Beruf zu unterschätzen.

Wenn ich jemand möchte, der ein paar variable Lohnbestandteile, Fehlzeiten und auch mal eine Stammdatenänderung eingibt, mag man sicher jemand finden der das nach der genannten Zeit im Schlaf beherrscht.

Wenn man aber jemand möchte, der (trotz Vorhandenseins unfehlbarer Software) auch mal einen kritischen Blick auf die generierten Meldung an die Kranken- und Rentenversicherung sowie inzwischen die Unfallversicherung (auch wenn dies durch die Jahresmeldung deutlich einfacher geworden ist) werfen kann, Berechnungen wie Lohnfortzahlung im Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot nachvollziehen und dem fragenden Arbeitnehmer erklären kann, bei Dingen wie dem AAG und EEL-Meldungen Bescheid weiß, sich mit dem Zusatzversorgungsrecht auskennt und noch so einiges mehr beherrscht, dann wird man nicht so einfach fündig.

Aus meiner Sicht wäre es angebracht, soetwas im Rahmen einer IHK-Ausbildung entweder mit unterzubringen (dann etwa neben Recruiting, Personalförderung etc.) oder dafür eine alleinige Ausbildung zu schaffen.
Blickt man außerhalb von Verwaltungen findet man ja meist Bürokaufleute oder Steuerfachangestellte in diesen Positionen, manche noch mit einer Weiterbildung zu Personalkaufleuten o.Ä.
Solche Stellen zu besetzen ist auch kein Kinderspiel, aus meiner Erfahrung wurden häufig Leute angelernt und konnten das dann irgendwie schlecht oder recht.
Auch wenn dies eine durchaus starke Spezialisierung ist, könnte man da durchaus noch früher ansetzen.