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Dauer nach Höhergruppierung

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Wastelandwarrior:
Für eine Eingruppierung ??? Ich weiß immer nicht, ob das Satire ist.  :)

Spid:
Nein, für mutmaßlichen Betrug.

PapaSchlumpf76:
Danke für die bisherigen Antworten / Kommentare...

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig sprach- und fassungslos...

Möchte das aber noch etwas genauer aufdröseln, damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Seit Dezember 2017 bin ich als Vollziehungsbeamter bei einer Kommune (seit 2011 im öffentl. Dienst) tätig. Laut Stellenbeschreibung war sie EG8 dotiert. 2016 gab es ein Urteil des LAG Hamm bezüglich Höhergruppierung der Vollziehungsbeamten auf EG9a aufgrund der selbständigen Tätigkeiten.

Im Januar 2019 stellten wir den Antrag auf Höhergruppierung a.d.D.. Unsere Anträge wurden, wie sich rausstellte, vom Fachbereichsleiter zurück gehalten und nicht ans PersA weitergeleitet. Im April 2019 wurde dann die Stellenbeschreibung schnell angepasst. Anfang Mai waren dann unsere Anträge doch schon beim PersA.
Seitdem ruht still der See... Man hört hier und da was auf dem Flurfunk, aber keiner kann oder will genaue Aussagen machen, wann die Höhergruppierung umgesetzt wird und wie lange sie rückwirkend gezahlt wird. Aussage PersRat war, dass natürlich ab Antragstellung gezahlt wird - das wäre dann ab Januar 2019 sechs Monate rückwirkend bis heute...

Ich finde es halt sehr ärgerlich, dass keiner in der Stadtverwaltung genaue Informationen gibt u. niemand einen genauen "Fahrplan" geben kann, wann, was, wie , wo , warum passiert...

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen? Der PersRat ist ehrlich gesagt auch keine wirkliche Hilfe...

Spid:

--- Zitat von: Spid am 21.08.2019 19:23 ---So der AG behauptet hat, Du müssest einen Antrag stellen, kommt eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage. Deine Eingruppierung setzt Du im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch, in der Du auch gleichzeitig die daraus resultierenden Entgeltansprüche geltend machst.

--- End quote ---

MrRossi:

--- Zitat von: PapaSchlumpf76 am 23.08.2019 08:22 ---Danke für die bisherigen Antworten / Kommentare...

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig sprach- und fassungslos...

Möchte das aber noch etwas genauer aufdröseln, damit wir nicht aneinander vorbeireden...

Seit Dezember 2017 bin ich als Vollziehungsbeamter bei einer Kommune (seit 2011 im öffentl. Dienst) tätig. Laut Stellenbeschreibung war sie EG8 dotiert. 2016 gab es ein Urteil des LAG Hamm bezüglich Höhergruppierung der Vollziehungsbeamten auf EG9a aufgrund der selbständigen Tätigkeiten.

Im Januar 2019 stellten wir den Antrag auf Höhergruppierung a.d.D.. Unsere Anträge wurden, wie sich rausstellte, vom Fachbereichsleiter zurück gehalten und nicht ans PersA weitergeleitet. Im April 2019 wurde dann die Stellenbeschreibung schnell angepasst. Anfang Mai waren dann unsere Anträge doch schon beim PersA.
Seitdem ruht still der See... Man hört hier und da was auf dem Flurfunk, aber keiner kann oder will genaue Aussagen machen, wann die Höhergruppierung umgesetzt wird und wie lange sie rückwirkend gezahlt wird. Aussage PersRat war, dass natürlich ab Antragstellung gezahlt wird - das wäre dann ab Januar 2019 sechs Monate rückwirkend bis heute...

Ich finde es halt sehr ärgerlich, dass keiner in der Stadtverwaltung genaue Informationen gibt u. niemand einen genauen "Fahrplan" geben kann, wann, was, wie , wo , warum passiert...

Wie sollten wir jetzt am besten vorgehen? Der PersRat ist ehrlich gesagt auch keine wirkliche Hilfe...

--- End quote ---

2016 gab es keine 9a. Welches Urteil soll das sein?

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