Autor Thema: Dauer nach Höhergruppierung  (Read 15583 times)

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 23.08.2019 08:33 »
LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2016 - 8 Sa 306/16      

PapaSchlumpf76

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 23.08.2019 09:05 »
LAG Hamm, Urteil v. 07.07.2016 - 8 Sa 306/16   

Genau das Urteil...

MrRossi

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 23.08.2019 09:37 »
Sofern für dein Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag gilt, solltest du dein Entgelt wirksam einfordern. Die Aussage des Personalrates ist da nicht bindend für den AG.
Und darauf achten deine Stufenlaufzeit korrekt angerechnet zu bekommen.
« Last Edit: 23.08.2019 09:45 von MrRossi »

PapaSchlumpf76

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 23.08.2019 09:45 »
Die Stadt bzw. den Arbeitgeber verklagen ist natürlich schon immer recht "unschön"... Man weiß ja dabei nie, inwieweit hinterher nachgetreten wird... :-\

MrRossi

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« Antwort #19 am: 23.08.2019 09:49 »
Die Stadt bzw. den Arbeitgeber verklagen ist natürlich schon immer recht "unschön"... Man weiß ja dabei nie, inwieweit hinterher nachgetreten wird... :-\
Wirksam fordern muss nicht gleich klagen bedeuten. Zumindest sollte statt eines "Antrages" eine "Forderung" mit Frist gestellt werden. Diese sollte schon die zu zahlende EG und den Zeitpunkt enthalten.

PapaSchlumpf76

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« Antwort #20 am: 23.08.2019 09:50 »
Wie sollte denn diese "Forderung" aussehen? In der steht ja dann auch nur, was schon im "Antrag" steht...?!

MrRossi

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 23.08.2019 09:52 »
Wie sollte denn diese "Forderung" aussehen? In der steht ja dann auch nur, was schon im "Antrag" steht...?!
Aber ein Antrag bleibt ein Antrag und keine Forderung!

Spid

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« Antwort #22 am: 23.08.2019 09:55 »
Unschön sind Arbeitgeber, die ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommen. Was glaubst Du würde passieren, wenn Du Deiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkämest, also nicht mehr zur Arbeit kämest oder nur ab und zu? Also, nicht warten, klagen - die Ansprüche können auch in der Eingruppierungsfeststellungsklage geltend gemacht werden.

MrRossi

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 23.08.2019 10:08 »
Sofern Tarifbindung besteht, was ja noch nicht geklärt ist...:)

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 23.08.2019 10:11 »
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.

PapaSchlumpf76

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 23.08.2019 10:15 »
Nein, für mutmaßlichen Betrug.

Inwiefern eigentlich Betrug...?

Kaiser80

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« Antwort #26 am: 23.08.2019 10:19 »
Nun, dein AG täuscht dich (wider besseren Wissens). Er sagt dir, du habest einen Antrag zu stellen um dein Entgelt zu erhalten, was schlicht nicht der Warheit entspricht. Er betrügt.

§263 BGB Abs. 1: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält....

MrRossi

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 23.08.2019 10:21 »
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 23.08.2019 10:22 »
Nein, für mutmaßlichen Betrug.

Inwiefern eigentlich Betrug...?

Wenn jemand einen anderen über eine Tatsache täuscht, um sich selbst oder einem Dritten Vermögensvorteile zu verschaffen zu Lasten des Getäuschten, ist es Betrug. Wenn der AG aus seiner machtvollen Position im Arbeitsverhältnis Dir einredet, es sei ein Antrag zu stellen, Dir dadurch ein Vermögensschaden entsteht und ein entsprechender Vorteil beim AG, erfüllt das die objektiven TBM des Betrugs. Fraglich ist dann nur noch der Vorsatz.

Spid

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Antw:Dauer nach Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 23.08.2019 10:23 »
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?

Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.