Zitat von: MrRossi am 23.08.2019 10:21Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:11Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?Nein. Es handelt sich dann entweder um eine Gleichstellungsabrede oder eine Verweisung.
Zitat von: Spid am 23.08.2019 10:11Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.Was dann nicht einer Tarifbindung entspricht?
Tarifbindung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des Tarifvertrags vereinbart haben.
Mal ein kleines Feedback... Bekomme nun rückwirkend zum 01. 07.2018 die Eingruppierung gem. dem Urteil die EG9a...
Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.