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Dauer nach Höhergruppierung

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PapaSchlumpf76:
Incl. Zahlung des Differenzbetrages...

@Spid: da man der Auffassung ist, dass aufgrund des "Antrages" nur 6 Monate rückwirkend zu zahlen sind + ab Antragstellung...

Spid:
Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.

Kaiser80:

Die Eingruppierung zum Zeitpunkt 12/2017 ist immanent für die Abbildung der Stufenlaufzeit! Dir werden somit dauerhaft 7 Monate Stufenlaufzeit "geklaut" (Dez17-Juni18).

PapaSchlumpf76:

--- Zitat von: Spid am 29.10.2019 07:42 ---Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.

--- End quote ---

Sag das mal unserem PersA...  ::)

Kaiser80:
Ne, dass sagen wir DIR! Setz deine Ansprüche durch oder lass es eben. Ist ja deine freiheitliche Entscheidung

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