Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer nach Höhergruppierung
PapaSchlumpf76:
Incl. Zahlung des Differenzbetrages...
@Spid: da man der Auffassung ist, dass aufgrund des "Antrages" nur 6 Monate rückwirkend zu zahlen sind + ab Antragstellung...
Spid:
Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.
Kaiser80:
Die Eingruppierung zum Zeitpunkt 12/2017 ist immanent für die Abbildung der Stufenlaufzeit! Dir werden somit dauerhaft 7 Monate Stufenlaufzeit "geklaut" (Dez17-Juni18).
PapaSchlumpf76:
--- Zitat von: Spid am 29.10.2019 07:42 ---Die Eingruppierung hat nichts mit der Nachzahlung zu tun. Du bist seit Tätigkeitsbeginn entsprechend in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.
--- End quote ---
Sag das mal unserem PersA... ::)
Kaiser80:
Ne, dass sagen wir DIR! Setz deine Ansprüche durch oder lass es eben. Ist ja deine freiheitliche Entscheidung
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